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Gibt es einen Hauptmieter !?

 
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dive
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.04.2008
Beiträge: 7
Wohnort: Menden ( NRW )

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 12:58    Titel: Gibt es einen Hauptmieter !? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Sachverhalt !

Ich habe 2003 eine Wohnung mit meiner damaligern Frau bezogen.
Hier wurde auch ein gemeinsamer Mietvertrag unterschrieben. Ein Standartmietvertrag vom Landesverband Haus & Grund Westfalen.
Meine Frau ist 2006 ausgezogen.
2007 ist dann als Untermieterin ( WG ) eine Bekannte eingezogen. Diese Person ist dann mit den den Mietvertrag ( Datum und Unterschrift ) aufgenommen worden.

Gibt es für mich jetzt ein Hauptmietrecht oder einen Hauptanrecht auf die Wohnung.

Kann ich die Mitmieterin kündigen !?


Gruß
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt drauf an ob die als neue Hauptmieterin für die alte drin steht oder nur als Untermieterin. Im Falle das se Hauptmieterin ist kann nur gemeinsam das Mietverhältnis gekündigt werden. Ist se Untermieterin muss evtl. gemeinsam mit der Ex der Untermieterin gekündigt erden.
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dive
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.04.2008
Beiträge: 7
Wohnort: Menden ( NRW )

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Im Mietvertrag steht der Vermieter oben, daunter bin ich als Mieter und dann stand als 2ter Mieter meine Frau.

Diese Daten sind druchgestrichen worden und durch die Daten meiner Untermieterin ersetzt worden.

Gruß
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Steht da auch Untermieterin oder wird die als Hauptmieterin geführt. Weil wenn letzteres zutrifft, sind beide Mieter gleichberechtigt und daher können auch nur beide gemeinsam kündigen. Alles andere Bedarf der Zustimmung aller Vertragspartner.
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

dive hat folgendes geschrieben::
Diese Daten sind druchgestrichen worden und durch die Daten meiner Untermieterin ersetzt worden.

Gruß
Von wem wurde diese Änderung durchgeführt ?
Vom Vermieter oder eigenmächtig.

Gruß
pcwilli
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

dive hat folgendes geschrieben::
Diese Daten sind druchgestrichen worden und durch die Daten meiner Untermieterin ersetzt worden.


Eine solche Änderung wird nur im Einvernehmen aller Vertragspartner wirksam sein. Vermieter, Exfrau und neue Mieterin.
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dive
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.04.2008
Beiträge: 7
Wohnort: Menden ( NRW )

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Etwas verspätet:


    Also meine Frau hat damals nicht zugestimmt.
    Mein Vermieter hat unterschrieben und ich
    Nicht die Mitmieterin


Gruß und danke für Hilfe !
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

dive hat folgendes geschrieben::
......

    Also meine Frau hat damals nicht zugestimmt.
    Mein Vermieter hat unterschrieben und ich
    Nicht die Mitmieterin

Is ja toll. Dann ist die Ex-Frau noch immer (Mit-) Mieterin.
Die neue Mieterin ist nicht Vertragspartner - sondern nur zu Gast in der Wohnung.
MfG
Lucky
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