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Sogar seine ehemaligen Kollegen/Partner distanzieren sich von ihm:
Zitat:
Die Anwaltskanzlei, für die Spachmüller bis Anfang des Monats arbeitete, distanzierte sich deutlich von ihm. Seniorpartner Roman B. Peter sagte: "Der Fall ist eine Pietätlosigkeit sondergleichen." Peter deutete an, bei Spachmüllers ehemaligen Mandanten habe es sich nicht um die Täter gehandelt. Spachmüller habe sich vielmehr zum Organ von "Träumern" machen lassen, denen es nur um Geld gegangen sei. Zwar sei Spachmüllers Handeln nach seiner Einschätzung nicht strafbar, sagte Peter. Spachmüller habe aber unverantwortlich gehandelt.
Was hat er falsch gemacht? _________________ Gruß
Peter H.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 23.12.08, 19:41 Titel:
Bzw. überhaupt das Honorar von der Gegenseite gefordert anstatt von seinem Mandanten...
Manche Leute werden im Alter vermutlich etwas wunderlich. Für standesrechtlich bedenklich halte ich die Vertretung von Erpressern gegenüber den Erpreßten nebenbei auch... _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 24.12.08, 16:19 Titel:
Erinnert mich irgendwie an die Geschichte von dem Kollegen, der damals eine Intarsienarbeit aus dem Bernsteinzimmer im Tresor seiner Kanzlei eingelagert hatte. Wenn ich mich recht erinnere, wurden damals seine Kanzleiräume durchsucht.
Ich kann an dem Verhalten des Kollegen nach den Presseberichten nichts Verwerfliches finden. Daß er die Erpresser vertritt, geht aus den Berichten nicht hervor. Kann ja auch sein, daß ein Dritter das Sargversteck kennt und sein Wissen versilbern will.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 26.12.08, 16:54 Titel:
Metzing hat folgendes geschrieben::
Ich kann an dem Verhalten des Kollegen nach den Presseberichten nichts Verwerfliches finden.
Rein (standes-)rechtlich hast Du wohl Recht (ich könnte da sowieso nicht qualifiziert widersprechen). Aber trotzdem: m.E. hat er sich schon selten dämlich verhalten! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Wenn das Aussetzen der Belohnung durch die Familie Zwick für entscheidende Hinweise zur Auffindung des Sargs nicht pietätlos war (und sie war es nicht), dann dürfte das Geben solcher Hinweise - ob nun durch einen Boten oder RA oder Steuerberater oder durch Mammi - ebenfalls nicht pietätlos sein, auch nicht wenn der Hinweisgeber dann gerne die Belohnung hätte und auch wenn er nicht namentlich genannt werden möchte (man stelle sich nur z. B. vor, es ist jemand, der Repressalien des Täters fürchten müsste oder dies ernstlich glaubt).
Anders sieht es meines Erachtens nur dann aus, wenn der RA positiv weiss, dass er den Täter dabei vertritt, das Tatobjekt wirtschaftlich zu verwerten. Wenn das der Fall war, dann war das Verhalten in meinen Augen unmöglich und strafbar. Der RA kann den Täter gerne vor den Strafverfolgungsbehörden vertreten, dass ist die vornehmste Pflicht des Strafverteidigers (gerade übrigens auch bei dem Vorwurf von Taten, die den "Volkszorn" aufkochen lassen - hier vielleicht sogar besonders) - aber er kann den Täter nicht bei der Verwertung des Diebesguts unterstützen.
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