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Pietätlos und strafbar?

 
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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 09:18    Titel: Pietätlos und strafbar? Antworten mit Zitat

Hallo,

tja, in Nürnberg gibt es einen Kollegen, der zu Zeit wohl gerne untertauchen würde:

Anwalt legt Mandat nieder: Im Auftrag von Unbekannten forderte er die Belohnung für den gestohlenen Flick-Sarg

Sogar seine ehemaligen Kollegen/Partner distanzieren sich von ihm:

Zitat:
Die Anwaltskanzlei, für die Spachmüller bis Anfang des Monats arbeitete, distanzierte sich deutlich von ihm. Seniorpartner Roman B. Peter sagte: "Der Fall ist eine Pietätlosigkeit sondergleichen." Peter deutete an, bei Spachmüllers ehemaligen Mandanten habe es sich nicht um die Täter gehandelt. Spachmüller habe sich vielmehr zum Organ von "Träumern" machen lassen, denen es nur um Geld gegangen sei. Zwar sei Spachmüllers Handeln nach seiner Einschätzung nicht strafbar, sagte Peter. Spachmüller habe aber unverantwortlich gehandelt.


Was hat er falsch gemacht?
_________________
Gruß
Peter H.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zum einen wohl ein höheres Honorar gefordert, als an Belohnung ausgesetzt war.
_________________
Geist ist Geil!
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Bzw. überhaupt das Honorar von der Gegenseite gefordert anstatt von seinem Mandanten...

Manche Leute werden im Alter vermutlich etwas wunderlich. Für standesrechtlich bedenklich halte ich die Vertretung von Erpressern gegenüber den Erpreßten nebenbei auch...
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.12.08, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Erinnert mich irgendwie an die Geschichte von dem Kollegen, der damals eine Intarsienarbeit aus dem Bernsteinzimmer im Tresor seiner Kanzlei eingelagert hatte. Wenn ich mich recht erinnere, wurden damals seine Kanzleiräume durchsucht. Geschockt

Ich kann an dem Verhalten des Kollegen nach den Presseberichten nichts Verwerfliches finden. Daß er die Erpresser vertritt, geht aus den Berichten nicht hervor. Kann ja auch sein, daß ein Dritter das Sargversteck kennt und sein Wissen versilbern will.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Ich kann an dem Verhalten des Kollegen nach den Presseberichten nichts Verwerfliches finden.
Rein (standes-)rechtlich hast Du wohl Recht (ich könnte da sowieso nicht qualifiziert widersprechen). Aber trotzdem: m.E. hat er sich schon selten dämlich verhalten!
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Tim_S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Aussetzen der Belohnung durch die Familie Zwick für entscheidende Hinweise zur Auffindung des Sargs nicht pietätlos war (und sie war es nicht), dann dürfte das Geben solcher Hinweise - ob nun durch einen Boten oder RA oder Steuerberater oder durch Mammi - ebenfalls nicht pietätlos sein, auch nicht wenn der Hinweisgeber dann gerne die Belohnung hätte und auch wenn er nicht namentlich genannt werden möchte (man stelle sich nur z. B. vor, es ist jemand, der Repressalien des Täters fürchten müsste oder dies ernstlich glaubt).

Anders sieht es meines Erachtens nur dann aus, wenn der RA positiv weiss, dass er den Täter dabei vertritt, das Tatobjekt wirtschaftlich zu verwerten. Wenn das der Fall war, dann war das Verhalten in meinen Augen unmöglich und strafbar. Der RA kann den Täter gerne vor den Strafverfolgungsbehörden vertreten, dass ist die vornehmste Pflicht des Strafverteidigers (gerade übrigens auch bei dem Vorwurf von Taten, die den "Volkszorn" aufkochen lassen - hier vielleicht sogar besonders) - aber er kann den Täter nicht bei der Verwertung des Diebesguts unterstützen.

Grüße
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