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Verfasst am: 26.12.08, 19:36 Titel: Kinderfreibetrag für Kinder aus 1. Ehe für 2. Ehefrau?
Hallo,
Ex-Frau und Mann haben zwei Kinder, Mann hat wieder geheiratet. Mann hat 2x0,5 =1,0 Kinderfreibetrag auf Steuerkarte. Mann hat wieder geheiratet. Nun wurde auch bei Neu-Frau 1,0 Kinderfreibetrag auf Steuerkarte eingetragen.
Ist dies korrekt?
Hat dies Auswirkungen auf das Netto der Neu-Frau?
Kann Ex-Frau verlangen, dass dies rückgängig gemacht werden kann?
ja, das ist korrekt, da wohl beide Ehegatten die Klasse IV haben. Die Ex-Frau kann das nicht verhindern - warum auch, denn ihr stehen nur zwei halbe Kinder zu, genauso wie dem Vater der Kinder. Die Verteilung auf die Lohnsteuerkarten der neuen Eheleute ist richtig!
Die Netto-Auswirkung ist nur minimal auf den Soli und KiSt ggf.
Vermutlich hat die neue Frau die zwei halben Kinder des Mannes auf ihre Steuerkarte übertragen lassen.
Bei einer Zusammenveranlagung ist das möglich, da die Eheleute gemeinsam zur Steuer veranlagt werden, und dabei gemeinsam die vorhandenen Freibeträge nutzen.
Relevant wird das nur, wenn die durch die Kinderfreibeträge entstehende Steuerentlastung höher wäre, als das Kindergeld, für die Exfrau, die die zweite hälfte der Freibeträge behält ist der Umstand nicht relevant.
Vermutlich hat die neue Frau die zwei halben Kinder des Mannes auf ihre Steuerkarte übertragen lassen.
Eine Übertragung an sich ist nicht möglich.
Es ist gesetzlich geregelt, dass bei Stkl. IV-IV beide Ehepartner 1,0 KFB und bei Stkl. III-V nur der Ehepartner mit Stkl. III 1,0 KFB bekommt, da es bei Stkl. V keine KFB gibt.
Um das zu verstehen (und nicht als Ungerechtigkeit zu empfinden), braucht man höchstwahrscheinlich die Zusatzinformation, dass "ein Kinderfreibetrag" in den Steuerklassen I, II und III in Höhe von 5.808 Euro und in der Steuerklasse IV in Höhe von 2.904 Euro angesetzt wird. (Geregelt ist das in § 51 a Abs. 2 a EStG.)
Bei der ExFrau werden also für 1,0 KFB 5.808 Euro , also gleich viel wie bei Mann und NeuFrau zusammen (2.904 Euro +2.904 Euro) berücksichtigt.
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