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Kinderfreibetrag für Kinder aus 1. Ehe für 2. Ehefrau?

 
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Suse2
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.07.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 19:36    Titel: Kinderfreibetrag für Kinder aus 1. Ehe für 2. Ehefrau? Antworten mit Zitat

Hallo,

Ex-Frau und Mann haben zwei Kinder, Mann hat wieder geheiratet. Mann hat 2x0,5 =1,0 Kinderfreibetrag auf Steuerkarte. Mann hat wieder geheiratet. Nun wurde auch bei Neu-Frau 1,0 Kinderfreibetrag auf Steuerkarte eingetragen.
Ist dies korrekt?
Hat dies Auswirkungen auf das Netto der Neu-Frau?
Kann Ex-Frau verlangen, dass dies rückgängig gemacht werden kann?

Wie ist die Rechtslage?
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ulli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

ja, das ist korrekt, da wohl beide Ehegatten die Klasse IV haben. Die Ex-Frau kann das nicht verhindern - warum auch, denn ihr stehen nur zwei halbe Kinder zu, genauso wie dem Vater der Kinder. Die Verteilung auf die Lohnsteuerkarten der neuen Eheleute ist richtig!
Die Netto-Auswirkung ist nur minimal auf den Soli und KiSt ggf.

Ulli
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häschen
Gast





BeitragVerfasst am: 27.12.08, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Vermutlich hat die neue Frau die zwei halben Kinder des Mannes auf ihre Steuerkarte übertragen lassen.
Bei einer Zusammenveranlagung ist das möglich, da die Eheleute gemeinsam zur Steuer veranlagt werden, und dabei gemeinsam die vorhandenen Freibeträge nutzen.

Relevant wird das nur, wenn die durch die Kinderfreibeträge entstehende Steuerentlastung höher wäre, als das Kindergeld, für die Exfrau, die die zweite hälfte der Freibeträge behält ist der Umstand nicht relevant.
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 29.12.08, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Vermutlich hat die neue Frau die zwei halben Kinder des Mannes auf ihre Steuerkarte übertragen lassen.

Eine Übertragung an sich ist nicht möglich.
Es ist gesetzlich geregelt, dass bei Stkl. IV-IV beide Ehepartner 1,0 KFB und bei Stkl. III-V nur der Ehepartner mit Stkl. III 1,0 KFB bekommt, da es bei Stkl. V keine KFB gibt.

Grüße
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Bernd S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 29.12.08, 15:32    Titel: kleine Ergänzung Antworten mit Zitat

Nicht nur auf den ersten Blick sieht es unlogisch aus, wenn für 2 Kinder scheinbar 3 Kinderfreibeträge vergeben werden, nämlich

1,0 KFB für ExFrau
1,0 KFB für Mann
1,0 KFB für NeuFrau.

Um das zu verstehen (und nicht als Ungerechtigkeit zu empfinden), braucht man höchstwahrscheinlich die Zusatzinformation, dass "ein Kinderfreibetrag" in den Steuerklassen I, II und III in Höhe von 5.808 Euro und in der Steuerklasse IV in Höhe von 2.904 Euro angesetzt wird. (Geregelt ist das in § 51 a Abs. 2 a EStG.)

Bei der ExFrau werden also für 1,0 KFB 5.808 Euro , also gleich viel wie bei Mann und NeuFrau zusammen (2.904 Euro +2.904 Euro) berücksichtigt.

Gruß
Bernd
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