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Mietvertrag mit unterschrieben

 
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dr.hardstyle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 11:29    Titel: Mietvertrag mit unterschrieben Antworten mit Zitat

Herr W. hat eine frage.

Er Wohnt noch mit seine Lebensgefährtin (exfreundinn) in einer Wohnung in München.
Beide stehen aber im Mietvertrag und er möchte aber ausziehen und wieder zu seinen Kindern nach NRW.
Den Mietvertrag hat er auch unterschrieben.
Nun ist die frage muss sich Herr W.auch an die Kündigungsfrist haltenund kann der Vermieter sagen sie ziehen nicht aus sie müssen hir auch 3 Monate Wohnen bevor sie in ein andere Wohnung ziehen?oder kann er einfach die Wozhnung verlassen ohne irgendwelche Pflichten zu geben....

Danke im vorraus
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wie kommen Sie denn darauf, dass es speziell für diesen Zeitgenossenen besondere Regeln geben soll?
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hinzu kommt: wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben, können auch nur beide gemeinsam kündigen. Es sei denn, beide Mieter und der VM sind einverstanden, dass einer der Mieter aus dem Mietvertrag aussteigt.
Ausziehen kann Herr W. natürlich jederzeit - die Pflichten aus dem Mietvertrag bleiben allerdings bestehen.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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dr.hardstyle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Aber kann die Mit Mieterin sagen ne du bleibst 3 Monate bis zur endgültigen Kündigung wegen den Kosten?
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Bleiben wohl kaum, das wäre dann ja schon fast Freiheitsberaubung Winken. Allerdings kann die Mietzahlung bis zum Ende des Vertrages verlangt werden.
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

dr.hardstyle hat folgendes geschrieben::
Aber kann die Mit Mieterin sagen ne du bleibst 3 Monate bis zur endgültigen Kündigung wegen den Kosten?
Korrektur: Sie kann sagen "du zahlst solange deinen Anteil, wie der Mietvertrag besteht." Ob er wohnen bleibt oder nicht ist irrelevant.

Und wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen ihn auch beide kündigen.

Weigert sie sich, zu kündigen, muss er die Zustimmung einklagen. Erst danach wird die Kündigung wirksam und 3 Monate später isses dann vorbei. Insgesamt dann vermutlich wesentlich länger als 3 Monate ab jetzt.

Wer dann welche Kosten zu tragen hat und welche Ansprüche gegen den anderen, ist danach zu klären. Auf jeden Fall kostets was - aber in solch einem Rosenkrieg sind rationale Entscheidungen eher selten.

Am billigsten und einfaschten ist es, wenn der Mietvertrag ab sofort aus sie allein umgeschrieben wird - falls der Vermieter dem zustimmt.
Und falls er Alleinverdiener ist und sie arbeitslos mit Kindern, wird er das vermutlich nicht. Dann kann er sich nämlich bis zum Ende des Mietverhältnisses wegen der Miete an ihn allein wenden. Wegen dem gemeinsamen Mietvertrag sind beide Gesamtschuldner und der Vermieter darf sich aussuchen, von wem er die Miete verlangt / einklagt.

Dumm gelaufen für IHN.

hws
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dr.hardstyle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man den voher aus dem mietvertrag raus ist wenn man psychsich es nicht schaft dort alleine klarzukommen weil man nimanden hat etc nur die kinder und der freund schon ausgezogen ist?
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

dr.hardstyle hat folgendes geschrieben::
Kann man den voher aus dem mietvertrag raus ist wenn man psychsich es nicht schaft...

Ja, das kann man. Hilfreich sind hierzu Personen, die das PsychKG anzuwenden wissen.

Sagen Sie mal, dr.hardstyle: auf wieviele Arten versuchen Sie denn noch, um die Kündigungsfrist herumzukommen?

 
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dr.hardstyle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Frank Oseloff hat folgendes geschrieben::
dr.hardstyle hat folgendes geschrieben::
Kann man den voher aus dem mietvertrag raus ist wenn man psychsich es nicht schaft...

Ja, das kann man. Hilfreich sind hierzu Personen, die das PsychKG anzuwenden wissen.

Sagen Sie mal, dr.hardstyle: auf wieviele Arten versuchen Sie denn noch, um die Kündigungsfrist herumzukommen?

 


Ich nicht sondern die jenige Person die da Wohnt.....sie möchte dort raus..und wiedr nach NRW zurück zu iher Familie die sie hir hat weil sie dort keine Freunde nix hat und es nicht schafft sich mit dem Arbeitgeber zu einigen wegen den Arbeiszeiten
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Sie kann ja jederzeit da raus. Niemand hält sie dort fest. Nur entläßt auch ein noch so großes Gefühl der Einsamkeit niemanden aus der Pflicht, seine Miete zu zahlen.und seine Verträge einzuhalten.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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