Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Woar FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.05.2005 Beiträge: 103 Wohnort: Niedersachsen
|
Verfasst am: 28.12.08, 14:19 Titel: Beschluss ohne Richter? |
|
|
Hallo!
Mir liegt ein Beschluss eines Amtsgerichtes vor, der nur von einem Rechtspfleger und einer Urkundsbeamtin unterschrieben ist. Die Unterschrift eines Richters oder auch nur der Name eines Richters fehlt. Ist das rechtmäßig?
P.S. Es handelt sich um einen Beschluss, mit dem ratenfreie PKH in PKH mit Raten verändert wird. |
|
Nach oben |
|
 |
Volker13 Gast
|
Verfasst am: 28.12.08, 14:22 Titel: |
|
|
Das ist korrekt so und nachzulesen im Rechtspflegergesetz |
|
Nach oben |
|
 |
TanteMüller Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 28.12.2008 Beiträge: 31
|
Verfasst am: 28.12.08, 14:36 Titel: Re: Beschluss ohne Richter? |
|
|
Woar hat folgendes geschrieben:: | Hallo!
Mir liegt ein Beschluss eines Amtsgerichtes vor, der nur von einem Rechtspfleger und einer Urkundsbeamtin unterschrieben ist. Die Unterschrift eines Richters oder auch nur der Name eines Richters fehlt. Ist das rechtmäßig?
P.S. Es handelt sich um einen Beschluss, mit dem ratenfreie PKH in PKH mit Raten verändert wird. |
Beschlüsse sind nur durch ges. Richter nach Art. 101GG zu fertigen. |
|
Nach oben |
|
 |
Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 28.12.08, 14:40 Titel: |
|
|
Sie irren erneut. _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
|
Nach oben |
|
 |
Volker13 Gast
|
Verfasst am: 28.12.08, 14:48 Titel: |
|
|
Moin Frank,
dann wird wohl das Rechtspflegergesetz und in Teilen auch die ZPO geändert werden müssen. |
|
Nach oben |
|
 |
Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 28.12.08, 15:00 Titel: |
|
|
Dazu müßte TanteMüller aber einen entsprechenden Antrag stellen. Ich glaube, es war das grüne Formular mit den fünf Durchschlägen für BMJ, BMI, Petitionsausschuß, den Wahlkreisabgeordneten und das Bundeskanzleramt.  _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
|
Nach oben |
|
 |
Volker13 Gast
|
Verfasst am: 28.12.08, 15:10 Titel: |
|
|
Und natürlich den Antrag auf Änderung oder Ergänzung des Art. 101 GG. Denn dort müsste ja neben dem Recht auf den gesetzlichen Richter auch geregelt sein, dass nur durch diesen Beschlüsse ergehen dürfen.
Ich kann das nämlich meinem Jarass nicht entnehmen. |
|
Nach oben |
|
 |
Bob Loblaw FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.06.2007 Beiträge: 1258
|
Verfasst am: 28.12.08, 15:22 Titel: Re: Beschluss ohne Richter? |
|
|
Woar hat folgendes geschrieben:: | Hallo!
Mir liegt ein Beschluss eines Amtsgerichtes vor, der nur von einem Rechtspfleger und einer Urkundsbeamtin unterschrieben ist. Die Unterschrift eines Richters oder auch nur der Name eines Richters fehlt. Ist das rechtmäßig?
P.S. Es handelt sich um einen Beschluss, mit dem ratenfreie PKH in PKH mit Raten verändert wird. |
§§ 120 IV ZPO, 20 Nr. 4c RPflG
§ 20 RpflG
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
Folgende Geschäfte im Verfahren nach der Zivilprozeßordnung und dem Mieterschutzgesetz werden dem Rechtspfleger übertragen:
...
4. im Verfahren über die Prozeßkostenhilfe
...
c) die Änderung und die Aufhebung der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe nach § 120 Abs. 4, § 124 Nr. 2, 3 und 4 der Zivilprozeßordnung; |
|
Nach oben |
|
 |
TanteMüller Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 28.12.2008 Beiträge: 31
|
Verfasst am: 28.12.08, 15:35 Titel: |
|
|
Volker13 hat folgendes geschrieben:: | Und natürlich den Antrag auf Änderung oder Ergänzung des Art. 101 GG. Denn dort müsste ja neben dem Recht auf den gesetzlichen Richter auch geregelt sein, dass nur durch diesen Beschlüsse ergehen dürfen.
Ich kann das nämlich meinem Jarass nicht entnehmen. |
v.Mangoldt, Klein, Starck wäre hier passend |
|
Nach oben |
|
 |
cmd.dea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
|
Verfasst am: 28.12.08, 15:45 Titel: |
|
|
TanteMüller hat folgendes geschrieben:: | Volker13 hat folgendes geschrieben:: | Und natürlich den Antrag auf Änderung oder Ergänzung des Art. 101 GG. Denn dort müsste ja neben dem Recht auf den gesetzlichen Richter auch geregelt sein, dass nur durch diesen Beschlüsse ergehen dürfen.
Ich kann das nämlich meinem Jarass nicht entnehmen. |
v.Mangoldt, Klein, Starck wäre hier passend |
Stimmt, der ist dicker! und wer dicker ist hat Recht, das wissen wir seit Kohl (oder auch Calmund)  |
|
Nach oben |
|
 |
Volker13 Gast
|
Verfasst am: 28.12.08, 18:02 Titel: |
|
|
Und hätte ich von Mangoldt genannt, wäre natürlich Jarass der Richtige gewesen. |
|
Nach oben |
|
 |
|