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Verfasst am: 30.12.08, 17:29 Titel: 0180-Service Nummer für Reparaturen
Eine Hausverwaltung stellt die Bearbeitung üblicher Schadensfälle wie tropfende Wasserhähne (auch Hausmeisterdienste neben den Handwerkerdiensten) auf eine neue Firma um. Diese ist nur über eine 0180-Nummer erreichbar. Damit entstehen mehr Kosten als im herkömmlichen Sinne. Ist eine solche Mitfinanzierung dieser externen Firma durch den Mieter zulässig? Wie ist die Rechtslage?
Ich betrachte das nur als ein Service-Angebot. Der Mieter muss diese Service-Nr. nicht benutzen, sondern kann seine Mangelmeldungen natürlich auch in anderer Weise (schriftlich, persönlich) absetzen.
Bei einer großen Hausverwaltung in einer der drei größten Städte dieses Landes wird es mit dem persönlichen Überbringen schon etwas schwierig, wenn man nicht den halben Tag unterwegs sein will. In Zeiten von Telefonflatrates ist der schriftliche Wechsel auch teurer als die herkömmliche Verbindungsaufnahme per Festnetznummer. Wie geht das zusammen?
Dann haben die sicher auch eine Mailanschrift. Schon mal daran gedacht?
Im übrigen ist bei einer Mängelmeldung die Schriftform der Nachweisbarkeit halber immer besser. _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Verfasst am: 30.12.08, 20:04 Titel: Re: 0180-Service Nummer für Reparaturen
böhmenbomber hat folgendes geschrieben::
Diese ist nur über eine 0180-Nummer erreichbar. Damit entstehen mehr Kosten als im herkömmlichen Sinne.
Nicht ganz unwichtig wäre die der Null folgende Zahl. An dieser erkennt man nämlich, wie teuer die Verbindung ist.
0180-
1 = 3,9 ct/Min.
2 = 6 ct/Verbindung
3 = 9 ct/Min.
4 = 20 ct/Verbindung
5 = 14 ct/Min.
Automobilclubs, Verlage, Firmen sämtlicher Branchen arbeiten mit 0180er Nummern, warum also nicht auch Hausverwaltungen und externe Hausmeisterdienste?
Bei 0900er Nummern könnte ich die Aufregung ja noch verstehen.... _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 01.01.09, 13:17 Titel:
Was interessiert es wer für die Behebung von üblichen Schadensfällen zuständig ist. Ansprechpartner für den Mieter ist immer in erster Linie der Vermieter. Wenn dieser eine Hausverwaltung dafür beauftragt, dann ruf ich die Hausverwaltung an und nicht die Reparaturfirma.
Dazu bin ich überhaupt nicht berechtigt. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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