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den Mieter mal zur Rede stellen und dabei auch die finanziellen Auswirkungen seines Handelns aufzeigen
Wenn das nicht hilft --> siehe oben
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Der Fortsetzung des Mietverhältnisses sollte übrigens am besten schriftlich und beweisbar widersprochen werden. Und man hat nur 14 Tage Zeit dazu.
In der Praxis hilft es übrigens mitunter, wenn man den Mieter mit dem Widerspruch gleich noch auf die finanziellen Folgen aufmerksam macht. Also Zahlung einer erhöhten Nutzungsausfallentschädigung, die wenigstens die Kosten deckt, die der nun obdachlose, ins Hotel ziehende Nachmieter als Schadensersatz fordern wird. Verbunden mit einem "sollte die Wohnung bis ... nicht geräumt und die Schlüssel übergeben sein, muss ich leider einen Anwalt mit der Räumung beauftragen. Die damit entstehenden Kosten fallen ebenfalls Ihnen zur Last." Oder so ähnlich. Sollte der Mieter nur aus Faulheit die rechtzeitige Rückgabe der Wohnung vergessen haben, wird ihn das wenigstens aufwecken.
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