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Mieter verlässt Wohnung nicht

 
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hiase
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2007
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 18:23    Titel: Mieter verlässt Wohnung nicht Antworten mit Zitat

Hallo alle, folgender fiktiver Fall:

Mieter M kündigt Wohnung fristgerecht zum 31.12.08. Ein Nachmieter ist vorhanden.

M wollte am 30.12. ausziehen, hat er aber nicht und ist immer noch in der Wohnung.

Der Nachmieter möchte natürlich rein .-)

Was tun hier??

Danke schon mal
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Der Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprechen und dann auf Räumung klagen. Das kann natürlich nur der VM und nicht der Nachmieter.
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Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

den Mieter mal zur Rede stellen und dabei auch die finanziellen Auswirkungen seines Handelns aufzeigen


Wenn das nicht hilft --> siehe oben


MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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jelly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Der Fortsetzung des Mietverhältnisses sollte übrigens am besten schriftlich und beweisbar widersprochen werden. Und man hat nur 14 Tage Zeit dazu.

In der Praxis hilft es übrigens mitunter, wenn man den Mieter mit dem Widerspruch gleich noch auf die finanziellen Folgen aufmerksam macht. Also Zahlung einer erhöhten Nutzungsausfallentschädigung, die wenigstens die Kosten deckt, die der nun obdachlose, ins Hotel ziehende Nachmieter als Schadensersatz fordern wird. Verbunden mit einem "sollte die Wohnung bis ... nicht geräumt und die Schlüssel übergeben sein, muss ich leider einen Anwalt mit der Räumung beauftragen. Die damit entstehenden Kosten fallen ebenfalls Ihnen zur Last." Oder so ähnlich. Sollte der Mieter nur aus Faulheit die rechtzeitige Rückgabe der Wohnung vergessen haben, wird ihn das wenigstens aufwecken.
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hiase
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2007
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

VIELEN DANK für eure Hilfe.

Und ein gutes 2009
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