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recht.de :: Thema anzeigen - Probleme mit EX- Chef- Hat 2. mal Anzeige erstelt
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Probleme mit EX- Chef- Hat 2. mal Anzeige erstelt

 
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Ary-G
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 21:51    Titel: Probleme mit EX- Chef- Hat 2. mal Anzeige erstelt Antworten mit Zitat

Hallo erstmal Sehr glücklich ,

also es geht um meine Mutter und ihren Ex- Chef.

Der Chef ansich ist ein A.Loch aber das hat hier ja nichts beizutragen.

Er hat meine mutter überall schickaniert wo es nur ging, bis sie sich entschied zu Kündigen.
Nach der Kündigung wartete sie erstmal 5 Wochen auf das Arbeitszeugniss, das wie er es wollte nicht gerade Klasse ausfiel.

Nach einer Verbesserung unsererseits wurde das von der Firmenleitung erlaubt ein neus Zeugniss zu schreiben.

Darauf warten wir bis heute, es liegt zu 100% im Mülleimer vom netten Herr Chef.

Ok, ansich unwichtig alles Vorgeschichte.

Nach einer Eskalation am Telefon beschimpfte meine Mutter ihn als "Arschloch", was auch gerechtfertigt war.

Darauf zeigte das Weichei meine mutter an, nach einem Besuch auf dem örtlichen Polizeirevier und bla bla bla wurde das Verfahren vom Staatsanwalt fallen gelassen. (War eh klar..)

So danach war lange Zeit Pause, aber meine Mutter wartet immernoch auf das Zeugniss, als sie ihn dann im Einkaufszentrum gesehn hat ist ihr der Kragen geplatz. Sie bildet sich ein ihn mit einer anderen Frau gesehn zu haben , sprich sie meint er geht seiner Frau fremd.

Ganz ehrlich? Was interessiert das uns? Egal Frauen halt.. so sie hat ihn angerufen und dummerweise "gedroht" "Wenn du das Zeugniss nicht bald abschickst rufe ich bei deiner Ehefrau an und zerstöre deine Ehe"

Keinen Tag Später war er bei der Polizei, vor ein paar tagen war der Brief im Briefkasten:

Zitat:
Sehr geehrte Frau XXX,

gegen sie wird ein Ermittlungsverfahren geführt, das folgende Beschuldigung zum Gegenstand hat:

Fernmündliche Nötigung und Bedrohung zum Nachteil von Herrn A.Loch

Tatzeit: blabla
Tatort: bla bla


Wir dachten zuerst wir streiten die ganze Sache einfach ab, aber sie hat auf die Mailbox gesprochen. Kann das als beweismittel verwendet werden?

Was kann auf meine Mutter zukommen?

Danke und Schönen Abend noch,

Ary-G
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Tastenspitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Schon mal das da gelesen?
_________________
...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 22:25    Titel: Auf die Mailbox gesprochen ... Antworten mit Zitat

Auch wenn wir andere Menschen für A...löcher halten, haben wir eine Rechtsordnung (RO), die alle Menschen, die sich hier auf unserem Territorium aufhalten, dazu zwingt, trotzdem das Recht einzuhalten. Unsere Rechtsordnung schreibt vor, dass wir einem Anderen, den wir noch so bescheuert finden, nicht sagen dürfen: "Du bist ein A...loch!" Das steht in § 185 StGB. Das Ermittlungsverfahren gegen die Mutter M wurde nur und allein deswegen eingestellt, weil die Beleidigung ein Privatklagedelikt nach §§ 374, 376 StPO ist und nicht deswegen weil der Chef C tatsächlich ein A...loch ist. Das prüft die StA nicht.

Wenn M auf den AfB von C spricht und eine Drohung ausspricht - merke: M weiß, dass sie auf den AfB draufspricht und die Nachricht gespeichert wird - dann ist das persönliches Pech. Manche würde auch sagen: Dummheit, sorry, aber das würden Andere sagen. Natürlich ist die Nachricht auf dem AfB verwertbar, denn M wusste, dass sie auf einen AfB spricht und wollte auf den AfB sprechen. Zu dumm, dass der C das irgendwie ganz anders sieht. In der Tat ist der Tatbestand der Nötigung nach § 240 StGB verwirklicht. Die Nötigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, Pech für M. Auch mit der Zweck-Mittel-Relation nach § 240 II StGB wird sich M nicht entlasten können. Eine Bedrohung liegt nicht vor, denn dann müsste M dem C mit einem gegen ihn oder eine C nahestehende Person zu verübenden Verbrechen, also kein Vergehen, gedroht haben. Das Ausplaudern/Enttarnen eines Fremdgehers ist jedenfalls kein Verbrechen, ok ist es deswegen noch lange nicht. Was geht es im Übrigen M an, ob C fremd geht? Ist das das "Bier" von M?

Wenn M ein Zeugnis von C haben möchte, das ihrer Qualifikation und Leistung entspricht, gibt es andere Wege, die die RO vorsieht, die haben jedenfalls mit Beleidigung und Nötigung nichts zu tun.
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Ary-G
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

@ Tastenspitz

Und du willst jetzt was außer helfen?

@Herzog,Jörg

Danke erstmal. Dummheit, klar. Auf die mailbox zu sprechen.

Es ist nicht ihr Bier richtig, aber sie hat sie da so reingesteigert. Pech..

Aber jz Klartext:

Denkt ihr meine Mutter wird ein Urteil erwarten? Oder kann es sein das dieses verfahren auch fallen gelassen wird?

Wie sollten wir weiter vorgehen?
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Böse Die werte Frau Mutter sollte sich einen Rechtsanwalt nehmen. Ganz offensichtlich hat sie nicht dazu gelernt. Und ihr Herr Sohn scheint mir auch nicht der rechte Ratgeber zu sein.
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 22:46    Titel: Was denkst Du denn? Antworten mit Zitat

Die StA lässt nichts fallen, sie stellt höchstens ein. Einen Stift kann man fallen lassen, eine Anklage nicht.

Was meinst Du denn, was die StA und dann der zuständige Strafrichter tun wird? Was würdest Du denn an deren Stelle tun, wenn es sich nicht um Deine Mutter handeln würde? Würdest Du sagen, na ja, war irgendwie nicht ok, aber deswegen gleich ne Geldstrafe, muss das sein? Gnade vor Recht, sie hat sich halt reingesteigert, das entschuldigt sie? Reicht das wirklich?

Wollen wir in einer Gesellschaft leben, in der wir andere nach Herzenslust nötigen und beleidigen dürfen, auch wenn der Genötigte/Beleidigte ein schlechter Mensch ist? Ist es das, was wir alle wollen? Darf Deine Mutter rechtsverbindlich beurteilen, ob C ein schlechter Mensch ist und dann alles tun, was ihr beliebt, hält Deine Mutter das Recht in Händen, so wie ein unabhängiger Richter, der zehn Jahre Ausbildung hinter sich hat, um da zu sitzen, wo er sitzt? Die Antwort kannst Du Dir bestimmt auch selbst geben!
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Uups, so schnell kann das manchmal mit den roten Punkten gehen, komisch gell?
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Ary-G
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Was bringt der rote Punkt?
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Ary-G
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 23:11    Titel: Re: Was denkst Du denn? Antworten mit Zitat

Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::


Wollen wir in einer Gesellschaft leben, in der wir andere nach Herzenslust nötigen und beleidigen dürfen, auch wenn der Genötigte/Beleidigte ein schlechter Mensch ist?


Ja also 80% der Deutschen Bevölkerung würden dem zustimmen, ich mit einbegriffen.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 23:26    Titel: Probleme mit EX- Chef- Hat 2. mal Anzeige erstelt Antworten mit Zitat

Bezug nehmend auf den Thread-Titel lade ich zu folgender Zeitreise in die Vergangenheit ein:
http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=80340&highlight=wetten
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 23:31    Titel: Rote Punkte und Prozentzahlen Antworten mit Zitat

Tja, dann gehöre ich wohl zu den anderen 20 %. Und ich fürchte, die 80 %, die Du ermittelt hast, beruhen nicht auf einer Untersuchung, die einer soliden Überprüfung stand hält, sorry. Ich bin auch nicht damit einverstanden, dass ein Einzelner für sich selbst entscheiden darf, was Recht ist und was nicht. Da haben wir uns zum Glück in den letzten 2.000 Jahren dann doch ein bißchen weiterentwickelt.

Den roten Punkt, den ich Dir nicht gegeben habe, kannst Du näher erforschen, wenn Du auf Dein eigenes Profil gehst, dann weißt Du auch, wem Du diese ganz besondere Ehre zu verdanken hast. Rote Punkte bekommen nur die, die sich im FDR besonderer Beliebtheit erfreuen. Ironie Smiley
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Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ary-G hat folgendes geschrieben::
Was bringt der rote Punkt?


Hallo,

klick mal in einem deiner Beiträge auf "Profil"

http://www.recht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=22&Itemid=41


MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 03.01.09, 02:03    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Beitrag.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.


Es bedankt sich für die Beachtung

Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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Ary-G
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 02:43    Titel: Antworten mit Zitat

Och Jungs ist doch lächerlich..naja wenns spaß macht Lachen
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häschen
Gast





BeitragVerfasst am: 03.01.09, 08:54    Titel: Re: Probleme mit EX- Chef- Hat 2. mal Anzeige erstelt Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Bezug nehmend auf den Thread-Titel lade ich zu folgender Zeitreise in die Vergangenheit ein:
http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=80340&highlight=wetten


lautes Lachen lautes Lachen

Danke, den kannte ich nicht- ich hatte mal wieder echt Spaß!


Andererseits bin ich der Ansicht, dass hier ganz schön scharf gschossen wird...

Forengerecht aufbereitet lese ich hier folgendes:
Der TE etwas anders formuliert hat folgendes geschrieben::

Frau M hat gekündigt und wartet trotz diverser Nachfragen seit Wochen auf ein Arbeitszeugnis.
Nun hat sie sich in ihrem Zorn dazu hinreißen lassen, ihren ehemaligen Chef zu beschimpfen und unter Druck zu setzen- leichtsinnigerweise liegen für diesen Tatbestand sogar Beweise in Form einer AB Aufzeichnung vor.

Was droht Frau M?


Ich fände es jetzt nicht unsinnig, schlicht zu sagen, dass Frau M wegen der vorliegenden Nötigung natürlich belangt werden kann, denn wenn auch aus möglicherweise nachvollziehbarem Motiv geschehen: es ist immer noch verboten.
Wenn sie Glück hat, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, ob sie das aber tut, kann man nur hier erfahren.

Bezüglich des Rechts auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses empfielt sich der Gang zu einem Anwalt, der Ahnung von Arbeitsrecht hat.

MfG


Und- wie findet Ihr das? Winken

Geht auch- macht aber nicht soviel Spaß....
Teufel-Smilie
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