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Verfasst am: 02.01.09, 21:51 Titel: Probleme mit EX- Chef- Hat 2. mal Anzeige erstelt
Hallo erstmal ,
also es geht um meine Mutter und ihren Ex- Chef.
Der Chef ansich ist ein A.Loch aber das hat hier ja nichts beizutragen.
Er hat meine mutter überall schickaniert wo es nur ging, bis sie sich entschied zu Kündigen.
Nach der Kündigung wartete sie erstmal 5 Wochen auf das Arbeitszeugniss, das wie er es wollte nicht gerade Klasse ausfiel.
Nach einer Verbesserung unsererseits wurde das von der Firmenleitung erlaubt ein neus Zeugniss zu schreiben.
Darauf warten wir bis heute, es liegt zu 100% im Mülleimer vom netten Herr Chef.
Ok, ansich unwichtig alles Vorgeschichte.
Nach einer Eskalation am Telefon beschimpfte meine Mutter ihn als "Arschloch", was auch gerechtfertigt war.
Darauf zeigte das Weichei meine mutter an, nach einem Besuch auf dem örtlichen Polizeirevier und bla bla bla wurde das Verfahren vom Staatsanwalt fallen gelassen. (War eh klar..)
So danach war lange Zeit Pause, aber meine Mutter wartet immernoch auf das Zeugniss, als sie ihn dann im Einkaufszentrum gesehn hat ist ihr der Kragen geplatz. Sie bildet sich ein ihn mit einer anderen Frau gesehn zu haben , sprich sie meint er geht seiner Frau fremd.
Ganz ehrlich? Was interessiert das uns? Egal Frauen halt.. so sie hat ihn angerufen und dummerweise "gedroht" "Wenn du das Zeugniss nicht bald abschickst rufe ich bei deiner Ehefrau an und zerstöre deine Ehe"
Keinen Tag Später war er bei der Polizei, vor ein paar tagen war der Brief im Briefkasten:
Zitat:
Sehr geehrte Frau XXX,
gegen sie wird ein Ermittlungsverfahren geführt, das folgende Beschuldigung zum Gegenstand hat:
Fernmündliche Nötigung und Bedrohung zum Nachteil von Herrn A.Loch
Tatzeit: blabla
Tatort: bla bla
Wir dachten zuerst wir streiten die ganze Sache einfach ab, aber sie hat auf die Mailbox gesprochen. Kann das als beweismittel verwendet werden?
Schon mal das da gelesen? _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Verfasst am: 02.01.09, 22:25 Titel: Auf die Mailbox gesprochen ...
Auch wenn wir andere Menschen für A...löcher halten, haben wir eine Rechtsordnung (RO), die alle Menschen, die sich hier auf unserem Territorium aufhalten, dazu zwingt, trotzdem das Recht einzuhalten. Unsere Rechtsordnung schreibt vor, dass wir einem Anderen, den wir noch so bescheuert finden, nicht sagen dürfen: "Du bist ein A...loch!" Das steht in § 185 StGB. Das Ermittlungsverfahren gegen die Mutter M wurde nur und allein deswegen eingestellt, weil die Beleidigung ein Privatklagedelikt nach §§ 374, 376 StPO ist und nicht deswegen weil der Chef C tatsächlich ein A...loch ist. Das prüft die StA nicht.
Wenn M auf den AfB von C spricht und eine Drohung ausspricht - merke: M weiß, dass sie auf den AfB draufspricht und die Nachricht gespeichert wird - dann ist das persönliches Pech. Manche würde auch sagen: Dummheit, sorry, aber das würden Andere sagen. Natürlich ist die Nachricht auf dem AfB verwertbar, denn M wusste, dass sie auf einen AfB spricht und wollte auf den AfB sprechen. Zu dumm, dass der C das irgendwie ganz anders sieht. In der Tat ist der Tatbestand der Nötigung nach § 240 StGB verwirklicht. Die Nötigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, Pech für M. Auch mit der Zweck-Mittel-Relation nach § 240 II StGB wird sich M nicht entlasten können. Eine Bedrohung liegt nicht vor, denn dann müsste M dem C mit einem gegen ihn oder eine C nahestehende Person zu verübenden Verbrechen, also kein Vergehen, gedroht haben. Das Ausplaudern/Enttarnen eines Fremdgehers ist jedenfalls kein Verbrechen, ok ist es deswegen noch lange nicht. Was geht es im Übrigen M an, ob C fremd geht? Ist das das "Bier" von M?
Wenn M ein Zeugnis von C haben möchte, das ihrer Qualifikation und Leistung entspricht, gibt es andere Wege, die die RO vorsieht, die haben jedenfalls mit Beleidigung und Nötigung nichts zu tun.
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 02.01.09, 22:42 Titel:
Die werte Frau Mutter sollte sich einen Rechtsanwalt nehmen. Ganz offensichtlich hat sie nicht dazu gelernt. Und ihr Herr Sohn scheint mir auch nicht der rechte Ratgeber zu sein. _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Verfasst am: 02.01.09, 22:46 Titel: Was denkst Du denn?
Die StA lässt nichts fallen, sie stellt höchstens ein. Einen Stift kann man fallen lassen, eine Anklage nicht.
Was meinst Du denn, was die StA und dann der zuständige Strafrichter tun wird? Was würdest Du denn an deren Stelle tun, wenn es sich nicht um Deine Mutter handeln würde? Würdest Du sagen, na ja, war irgendwie nicht ok, aber deswegen gleich ne Geldstrafe, muss das sein? Gnade vor Recht, sie hat sich halt reingesteigert, das entschuldigt sie? Reicht das wirklich?
Wollen wir in einer Gesellschaft leben, in der wir andere nach Herzenslust nötigen und beleidigen dürfen, auch wenn der Genötigte/Beleidigte ein schlechter Mensch ist? Ist es das, was wir alle wollen? Darf Deine Mutter rechtsverbindlich beurteilen, ob C ein schlechter Mensch ist und dann alles tun, was ihr beliebt, hält Deine Mutter das Recht in Händen, so wie ein unabhängiger Richter, der zehn Jahre Ausbildung hinter sich hat, um da zu sitzen, wo er sitzt? Die Antwort kannst Du Dir bestimmt auch selbst geben!
Verfasst am: 02.01.09, 23:11 Titel: Re: Was denkst Du denn?
Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::
Wollen wir in einer Gesellschaft leben, in der wir andere nach Herzenslust nötigen und beleidigen dürfen, auch wenn der Genötigte/Beleidigte ein schlechter Mensch ist?
Ja also 80% der Deutschen Bevölkerung würden dem zustimmen, ich mit einbegriffen.
Verfasst am: 02.01.09, 23:31 Titel: Rote Punkte und Prozentzahlen
Tja, dann gehöre ich wohl zu den anderen 20 %. Und ich fürchte, die 80 %, die Du ermittelt hast, beruhen nicht auf einer Untersuchung, die einer soliden Überprüfung stand hält, sorry. Ich bin auch nicht damit einverstanden, dass ein Einzelner für sich selbst entscheiden darf, was Recht ist und was nicht. Da haben wir uns zum Glück in den letzten 2.000 Jahren dann doch ein bißchen weiterentwickelt.
Den roten Punkt, den ich Dir nicht gegeben habe, kannst Du näher erforschen, wenn Du auf Dein eigenes Profil gehst, dann weißt Du auch, wem Du diese ganz besondere Ehre zu verdanken hast. Rote Punkte bekommen nur die, die sich im FDR besonderer Beliebtheit erfreuen.
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Danke, den kannte ich nicht- ich hatte mal wieder echt Spaß!
Andererseits bin ich der Ansicht, dass hier ganz schön scharf gschossen wird...
Forengerecht aufbereitet lese ich hier folgendes:
Der TE etwas anders formuliert hat folgendes geschrieben::
Frau M hat gekündigt und wartet trotz diverser Nachfragen seit Wochen auf ein Arbeitszeugnis.
Nun hat sie sich in ihrem Zorn dazu hinreißen lassen, ihren ehemaligen Chef zu beschimpfen und unter Druck zu setzen- leichtsinnigerweise liegen für diesen Tatbestand sogar Beweise in Form einer AB Aufzeichnung vor.
Was droht Frau M?
Ich fände es jetzt nicht unsinnig, schlicht zu sagen, dass Frau M wegen der vorliegenden Nötigung natürlich belangt werden kann, denn wenn auch aus möglicherweise nachvollziehbarem Motiv geschehen: es ist immer noch verboten.
Wenn sie Glück hat, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, ob sie das aber tut, kann man nur hier erfahren.
Bezüglich des Rechts auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses empfielt sich der Gang zu einem Anwalt, der Ahnung von Arbeitsrecht hat.
MfG
Und- wie findet Ihr das?
Geht auch- macht aber nicht soviel Spaß....
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