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ChristelVomAcker FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.08.2008 Beiträge: 99
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Verfasst am: 08.01.09, 08:24 Titel: Telefondose kaputt: Wer zahlt? |
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Werte Experten,
in der Wohnung des Mieters M gibt es nach 2 Wochen Abwesenheit (Urlaub) plötzlich Störungen bei Internet und Festnetztelefon bis zur völligen Unbrauchbarkeit. Da der Mieter einen Telekommunikationsvertrag mit der Firma XYZ hat, meldet er dort das Problem. Nach 2 Tagen kommt ein Monteur, stellt fest, dass sie Telefondose in der Wohnung kaputt ist, repariert diese bzw. tauscht diese aus und stellt eine Rechnug aus.
Wer muss für die Kosten aufkommen? Der Vermieter, da die Telefondose beim Einzug bereits vorhanden war und damit Teil der Wohnung ist? Im Mietvertrag gibt es keine Kleinreparaturklausel.
Gibt es Probleme, da der Mieter sich direkt an das Telekommunikationsunternehmen XYZ gewandt hat und nicht zuerst an den Vermieter?
Danke,
Christine Wiedemann |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 08.01.09, 08:38 Titel: |
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| Wer die Musik bestellt, bezahlt se auch. Da der VM nicht informiert wurde konnte er den Mangel nicht selbst beheben oder beheben lassen. Damit wird meiner Meinung nach der Mieter auf den Kosten sitzen bleiben. Die Selbstvornahme hätte er erst machen sollen, nach dem der VM informiert wurde und dieser trotz Frist nichts getan hat. |
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ChristelVomAcker FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.08.2008 Beiträge: 99
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Verfasst am: 08.01.09, 08:45 Titel: |
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| Zitat: | | Wer die Musik bestellt, bezahlt se auch. Da der VM nicht informiert wurde konnte er den Mangel nicht selbst beheben oder beheben lassen. Damit wird meiner Meinung nach der Mieter auf den Kosten sitzen bleiben. Die Selbstvornahme hätte er erst machen sollen, nach dem der VM informiert wurde und dieser trotz Frist nichts getan hat. |
Der Mieter wusste ja nicht, dass die Telefondose kaputt war, sonst hätte er natürlich sofort den Vermieter informiert. Er wusste nur, dass Telefon und Internet nicht gingen und hat demzufolge das Telekommunikationsunternehmen informiert. Dort hat er nämlich Telefon und DSL bestellt, nicht beim Vermieter. Außerdem hat er beim Telekommunikationsunternehmen nicht die Reparatur der Telefondose bestellt, sondern lediglich um eine Beseitigung der Störung gebeten. Der Mitarbeitersollte lediglich kommen, um die Störungsursache zu finden.
Danke,
Christine Wiedemann |
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ralph12345 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.04.2007 Beiträge: 704 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 08.01.09, 08:55 Titel: |
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| Es steht dem Mieter frei, die Rechnung an den VM weiterzuleiten. Ansich wäre der VM hier zuständig, aber einen Anspruch hat der Mieter in diesem Fall nicht mehr. Aber vielleicht ist der VM hier nicht so kleinkariert. |
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ChristelVomAcker FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.08.2008 Beiträge: 99
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Verfasst am: 08.01.09, 09:14 Titel: |
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| Zitat: | | Es steht dem Mieter frei, die Rechnung an den VM weiterzuleiten. Ansich wäre der VM hier zuständig, aber einen Anspruch hat der Mieter in diesem Fall nicht mehr. Aber vielleicht ist der VM hier nicht so kleinkariert. |
Ja, der Mieter wird an den VM herantreten und auf Kulanz hoffen.
Da es sich um eine Wohnungsgenossenschaft handelt, stehen die Chancen meiner Meinung nach nicht schlecht.
Christine Wiedemann |
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 08.01.09, 09:37 Titel: |
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| Der VM wird aber erstmal fragen, wie kann die Telefondose bei ortsabwesenheit kaputt gehen. |
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ChristelVomAcker FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.08.2008 Beiträge: 99
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Verfasst am: 08.01.09, 10:05 Titel: |
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| Zitat: | | Der VM wird aber erstmal fragen, wie kann die Telefondose bei ortsabwesenheit kaputt gehen. |
Kann der Mieter schlecht beantworten, er war ja nicht da.
Und er ist kein Telekommunikationsspezialist.
Der Monteur selber hat keine Aussage dazu gemacht.
Eventuell ein Überspannungsschaden?
Dann zahlt vielleicht die Hausratversicherung?
Aber wie weißt man den nach?
Christine Wiedemann |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 08.01.09, 13:14 Titel: |
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| Was hat die Reparatur denn gekostet? Greift möglicherweise eine vereinbarte Kleinreparaturklausel? |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 08.01.09, 13:56 Titel: |
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Ist denn eine Telefondose überhaupt Bestandteil des Mietvertrages?
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 08.01.09, 15:27 Titel: |
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| Zitat: | | Ist denn eine Telefondose überhaupt Bestandteil des Mietvertrages? |
Wenn diese bei Vertragsbeginn in der Mietwohnung bereits installiert war, ja. |
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