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Telefondose kaputt: Wer zahlt?

 
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ChristelVomAcker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 08:24    Titel: Telefondose kaputt: Wer zahlt? Antworten mit Zitat

Werte Experten,
in der Wohnung des Mieters M gibt es nach 2 Wochen Abwesenheit (Urlaub) plötzlich Störungen bei Internet und Festnetztelefon bis zur völligen Unbrauchbarkeit. Da der Mieter einen Telekommunikationsvertrag mit der Firma XYZ hat, meldet er dort das Problem. Nach 2 Tagen kommt ein Monteur, stellt fest, dass sie Telefondose in der Wohnung kaputt ist, repariert diese bzw. tauscht diese aus und stellt eine Rechnug aus.

Wer muss für die Kosten aufkommen? Der Vermieter, da die Telefondose beim Einzug bereits vorhanden war und damit Teil der Wohnung ist? Im Mietvertrag gibt es keine Kleinreparaturklausel.

Gibt es Probleme, da der Mieter sich direkt an das Telekommunikationsunternehmen XYZ gewandt hat und nicht zuerst an den Vermieter?

Danke,
Christine Wiedemann
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wer die Musik bestellt, bezahlt se auch. Da der VM nicht informiert wurde konnte er den Mangel nicht selbst beheben oder beheben lassen. Damit wird meiner Meinung nach der Mieter auf den Kosten sitzen bleiben. Die Selbstvornahme hätte er erst machen sollen, nach dem der VM informiert wurde und dieser trotz Frist nichts getan hat.
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ChristelVomAcker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wer die Musik bestellt, bezahlt se auch. Da der VM nicht informiert wurde konnte er den Mangel nicht selbst beheben oder beheben lassen. Damit wird meiner Meinung nach der Mieter auf den Kosten sitzen bleiben. Die Selbstvornahme hätte er erst machen sollen, nach dem der VM informiert wurde und dieser trotz Frist nichts getan hat.


Der Mieter wusste ja nicht, dass die Telefondose kaputt war, sonst hätte er natürlich sofort den Vermieter informiert. Er wusste nur, dass Telefon und Internet nicht gingen und hat demzufolge das Telekommunikationsunternehmen informiert. Dort hat er nämlich Telefon und DSL bestellt, nicht beim Vermieter. Außerdem hat er beim Telekommunikationsunternehmen nicht die Reparatur der Telefondose bestellt, sondern lediglich um eine Beseitigung der Störung gebeten. Der Mitarbeitersollte lediglich kommen, um die Störungsursache zu finden.

Danke,
Christine Wiedemann
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ralph12345
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Es steht dem Mieter frei, die Rechnung an den VM weiterzuleiten. Ansich wäre der VM hier zuständig, aber einen Anspruch hat der Mieter in diesem Fall nicht mehr. Aber vielleicht ist der VM hier nicht so kleinkariert.
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ChristelVomAcker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es steht dem Mieter frei, die Rechnung an den VM weiterzuleiten. Ansich wäre der VM hier zuständig, aber einen Anspruch hat der Mieter in diesem Fall nicht mehr. Aber vielleicht ist der VM hier nicht so kleinkariert.


Ja, der Mieter wird an den VM herantreten und auf Kulanz hoffen.
Da es sich um eine Wohnungsgenossenschaft handelt, stehen die Chancen meiner Meinung nach nicht schlecht.

Christine Wiedemann
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM wird aber erstmal fragen, wie kann die Telefondose bei ortsabwesenheit kaputt gehen.
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ChristelVomAcker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der VM wird aber erstmal fragen, wie kann die Telefondose bei ortsabwesenheit kaputt gehen.


Kann der Mieter schlecht beantworten, er war ja nicht da.
Und er ist kein Telekommunikationsspezialist.
Der Monteur selber hat keine Aussage dazu gemacht.

Eventuell ein Überspannungsschaden?
Dann zahlt vielleicht die Hausratversicherung?
Aber wie weißt man den nach?

Christine Wiedemann
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Was hat die Reparatur denn gekostet? Greift möglicherweise eine vereinbarte Kleinreparaturklausel?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ist denn eine Telefondose überhaupt Bestandteil des Mietvertrages?

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist denn eine Telefondose überhaupt Bestandteil des Mietvertrages?


Wenn diese bei Vertragsbeginn in der Mietwohnung bereits installiert war, ja.
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