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Person A kauft bei Person B eine Katze Person B teilte per Email mit das die Katze gesund sei.3 Tage nach der Ankunft stellt sich aber heraus das die Katze einen hochansteckenden
Hautpilz hat welcher zufolge hat das die ganze Wohung desinfiziert werden muss, die restlichen Tiere und die Menschen mitbehandelt werden müssen. Auf Ansprache von Person A zu Person B das die Katze diesen Hautpilz bereits bei Person B gehabt haben muss sich dort eingefangen haben muss verwies sie auf den Tierschutzvertrag in welchem steht :" Die Übernahme des Tieres durch den Übernehmer erfolgt ohne Gewährleistungsverpflichtung seitens des Übergebers auf den Gesundheitszustand oder ähnliches. Der Übernehmer wurde über die bisherige Behandlung in Kenntnis gesetzt.
Mündliche Abredeb neben diesem Vertrag haben keinerlei Gültigkeit." Person A forderte von Person B die Rückerstattung der Tierarztkosten Person B verwies wieder auf den Vertrag mit welchem sie aus dem Schneider ist . Ist dies wirklich so . Gibt es kein allgemeines Gesetz welches verbietet kranke Tiere zu verkaufen ?! Die Katze muss die Krankheit bei Person B erworben haben wegen der Inkubationszeit . Gibt es eine Möglichkeit für Person A das Geld zurückzufordern wenn ja worauf kann sich Person A berufen ?
Die Übernahme des Tieres durch den Übernehmer erfolgt ohne Gewährleistungsverpflichtung seitens des Übergebers auf den Gesundheitszustand oder ähnliches."
Wenn es sich um einen Kaufvertrag handelt dann ist so eine Klausel unwirksam. Auch beim Verkauf von Privat an Privat haftet der Verkäuger für sog. Sachmängel, die bereits beim Verkauf der Ware bestanden haben (außer es wurde im Kaufvertrag auf genau diesen Sachmangel hingewiesen).
Wenn es sich um einen Übernahmevertrag zwischen einem Tierheim/Tierschutzverein und einer Privatperson handelt: Damit kenne ich mich nicht aus. Oftmals verbleiben die Tiere ja im Eigentum des Tierheims/Tierschutzvereines und derjenige, der so ein Tier übernimmt, erhält nur das Besitzrecht am Tier. In so einem Fall würde ich mich auf jeden Fall von einen Anwalt beraten lassen.
Wenn es sich um einen Kaufvertrag handelt dann ist so eine Klausel unwirksam. Auch beim Verkauf von Privat an Privat haftet der Verkäuger für sog. Sachmängel, die bereits beim Verkauf der Ware bestanden haben
Das glaub' ich so eher nicht. Hätten Sie eine Quelle für die Behauptung? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 13.01.09, 10:47 Titel:
Aileen hat folgendes geschrieben::
Das ist das allgemeine Kaufrecht.
Stimmt
Aileen hat folgendes geschrieben::
Kann man überall nachlesen.
Aber nicht das, was Sie geschrieben haben. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 30.06.2005 Beiträge: 6 Wohnort: Kreis Aachen
Verfasst am: 20.01.09, 11:14 Titel:
Hallo,
ich bin kein Fachmann, was das Kaufrecht angeht, allerdings befürchte ich, das eine Pilzerkrankung nicht zu den Mängeln gehört auf die man ein Rückforderungsrecht hat. Pilz ist eine Erkrankung die lange Zeit unentdeckt bleibt und oft erst stark ausbricht bei Stress z.B. Wohnungswechsel. Pilzsporen gibt es überall und die Katze hätte sich auch überall anstecken können.
Oder war die Katze bereits bei Person B in tierärztlicher Behandlung und Person A wurde nicht oder falsch aufgeklärt?
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