Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 13.01.09, 16:21 Titel: Was ist der Behördenträger?
Gem. § 37 VwVfG muss ein VA die Behörde erkennen lassen. Nach Stelkens, VwVfG § 37 Rn. 9 ist die Angabe des Behördenträgers in einem VA jedoch nicht notwendig.
Was aber genau ist denn der Behördenträger? Wer ist beispielsweise der Behördenträger der IHK Hamburg?
Ich vermute fast die IHK hat keinen Behördenträger, das bezieht sich wohl eher auf staatliche Behörden, so dürfte zum Beispiel Behördenträger eines Landratsamtes das Bundesland sein. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Hab ich doch glatt den Landkreis vergessen, Asche auf mein Haupt und Zustimmung zu beiden Vorrednern . _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.