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Muss GbR direkt nach Anmeldung etwas ausüben bzw. Geld verd?
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Gregor24
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.12.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Fragen Sie die Dame beim Gewerbeamt doch bitte mal nach der Rechtsgrundlage für ihre Behauptung. Mir fällt da nämlich keine ein, die die GbR dazu zwingen würde, Umsatz zu machen!

Gruß, Gregor24
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kostiksch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Bad Essen

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Gregor24 hat folgendes geschrieben::
Fragen Sie die Dame beim Gewerbeamt doch bitte mal nach der Rechtsgrundlage für ihre Behauptung. Mir fällt da nämlich keine ein, die die GbR dazu zwingen würde, Umsatz zu machen!

Gruß, Gregor24


Mach ich sofort ... muss nur noch bis 14uhr warten bis die Beamten wieder aus der Mittagspause zurück sind! Cool
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kostiksch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Bad Essen

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

kostiksch hat folgendes geschrieben::
Gregor24 hat folgendes geschrieben::
Fragen Sie die Dame beim Gewerbeamt doch bitte mal nach der Rechtsgrundlage für ihre Behauptung. Mir fällt da nämlich keine ein, die die GbR dazu zwingen würde, Umsatz zu machen!

Gruß, Gregor24


Mach ich sofort ... muss nur noch bis 14uhr warten bis die Beamten wieder aus der Mittagspause zurück sind! Cool



So hab gerade mit der Frau vom Gewerbeamt gesprochen und Ihre Aussage war total schwamig und ohne wirklich überzeugend zu sein!

Sie sagte, wenn das Gewerbe nicht ausgeübt wird (sprich wenn nichts verkauft wird, weil es ja als Ladengeschäft angemeldet wurde) muss man das Gewerbe abmelden.

Auf meine Frage nach der Rechtsgrundlage ... wollte Sie mich erst an eine Kollegin verweisen, die aber erst am Montag da ist Verrückt auf mein Drängen hin sagte Sie mir, das steht im

§14 der Gewerbeordnung
http://www.aufenthaltstitel.de/gewo.html#14

aber irgendwie kann ich dort nichts finden!

Ich hoffe Ihr wisst mehr! Sehr glücklich
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kostiksch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Bad Essen

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hab was neues von den Beamten beim Gewerbeamt!

Es heist, das man sein Gewerbe nur mit unmittelbarem Beginn der Tätigkeit anmelden darf. Im Normalfall geben Sie ca. 4 - 6 Wochen Anlaufzeit.

Sie meinen es steht so in der Gewerbeordnung §14 (s. mein Kommentar vorher)


Aber irgendwie werde ich da nicht wirklich klüger durch ... ?!

Ich hoffe das Ihr mehr Ahnung habt als ich! Sehr glücklich
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kostiksch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Bad Essen

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

kostiksch hat folgendes geschrieben::
Hab was neues von den Beamten beim Gewerbeamt!

Es heist, das man sein Gewerbe nur mit unmittelbarem Beginn der Tätigkeit anmelden darf. Im Normalfall geben Sie ca. 4 - 6 Wochen Anlaufzeit.

Sie meinen es steht so in der Gewerbeordnung §14 (s. mein Kommentar vorher)


Aber irgendwie werde ich da nicht wirklich klüger durch ... ?!

Ich hoffe das Ihr mehr Ahnung habt als ich! Sehr glücklich


Ich möchte euch nicht nerven ... aber hier ist doch bestimmt jemand dabei, der bischen mehr Ahnung hat als ich!? ... würde mich sehr freuen wenn einer wenigstens einen Tipp hat! Sehr glücklich

Im übrigen meinte die Beamtin, das man in irgendwelchen Kommentaren zur Gewerbeordnung schauen muss! Was bedeutet das? Kann bei google.de nichts finden! Traurig
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