Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Fragen Sie die Dame beim Gewerbeamt doch bitte mal nach der Rechtsgrundlage für ihre Behauptung. Mir fällt da nämlich keine ein, die die GbR dazu zwingen würde, Umsatz zu machen!
Anmeldungsdatum: 14.02.2007 Beiträge: 68 Wohnort: Bad Essen
Verfasst am: 15.01.09, 13:38 Titel:
Gregor24 hat folgendes geschrieben::
Fragen Sie die Dame beim Gewerbeamt doch bitte mal nach der Rechtsgrundlage für ihre Behauptung. Mir fällt da nämlich keine ein, die die GbR dazu zwingen würde, Umsatz zu machen!
Gruß, Gregor24
Mach ich sofort ... muss nur noch bis 14uhr warten bis die Beamten wieder aus der Mittagspause zurück sind!
Anmeldungsdatum: 14.02.2007 Beiträge: 68 Wohnort: Bad Essen
Verfasst am: 15.01.09, 14:32 Titel:
kostiksch hat folgendes geschrieben::
Gregor24 hat folgendes geschrieben::
Fragen Sie die Dame beim Gewerbeamt doch bitte mal nach der Rechtsgrundlage für ihre Behauptung. Mir fällt da nämlich keine ein, die die GbR dazu zwingen würde, Umsatz zu machen!
Gruß, Gregor24
Mach ich sofort ... muss nur noch bis 14uhr warten bis die Beamten wieder aus der Mittagspause zurück sind!
So hab gerade mit der Frau vom Gewerbeamt gesprochen und Ihre Aussage war total schwamig und ohne wirklich überzeugend zu sein!
Sie sagte, wenn das Gewerbe nicht ausgeübt wird (sprich wenn nichts verkauft wird, weil es ja als Ladengeschäft angemeldet wurde) muss man das Gewerbe abmelden.
Auf meine Frage nach der Rechtsgrundlage ... wollte Sie mich erst an eine Kollegin verweisen, die aber erst am Montag da ist auf mein Drängen hin sagte Sie mir, das steht im
Anmeldungsdatum: 14.02.2007 Beiträge: 68 Wohnort: Bad Essen
Verfasst am: 19.01.09, 20:20 Titel:
kostiksch hat folgendes geschrieben::
Hab was neues von den Beamten beim Gewerbeamt!
Es heist, das man sein Gewerbe nur mit unmittelbarem Beginn der Tätigkeit anmelden darf. Im Normalfall geben Sie ca. 4 - 6 Wochen Anlaufzeit.
Sie meinen es steht so in der Gewerbeordnung §14 (s. mein Kommentar vorher)
Aber irgendwie werde ich da nicht wirklich klüger durch ... ?!
Ich hoffe das Ihr mehr Ahnung habt als ich!
Ich möchte euch nicht nerven ... aber hier ist doch bestimmt jemand dabei, der bischen mehr Ahnung hat als ich!? ... würde mich sehr freuen wenn einer wenigstens einen Tipp hat!
Im übrigen meinte die Beamtin, das man in irgendwelchen Kommentaren zur Gewerbeordnung schauen muss! Was bedeutet das? Kann bei google.de nichts finden!
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite Zurück1, 2
Seite 2 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.