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Herausgabe von Eigentum ?

 
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Rudi500
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.01.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 20:09    Titel: Herausgabe von Eigentum ? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgende Situation :

Frau verläßt Ihren Freund und hat aber noch ein paar Sachen in seinem Haus ( Waschmasch. , Drucker , Kühlschrank , Klamotten , usw. usw. )

da es durch eine private Einigung der beiden nicht gekommen ist , weil ER manche Sachen streitig macht,was IHR gehört und was nicht .... hat SIE sich einen Anwalt genommen ( Beratungshilfe ) .

zumind. wurden soweit die Eigentumsverhältnisse per Anwalt der beiden geklärt !

es wurden 2 Termine vereinbart zur Herausgabe Ihrer Sachen , der 2. Termin war morgen , den ER heute auch abgesagt hat.

IHRE Anwältin meinte damals ,der 2. Termin muß sein .... um bei einer eventuellen Absage von IHM .... dann gerichtich vorgehen kann.

wenn die Sache nun über Gericht läuft, kann dieses irgendwie beschleunigt werden ?..... denn die ganze Angelegenheit hat sich bis jetzt schon fast 6 Monate hingezogen Weinen

SIE hat die Schnaut*e gestrichen voll , als heute auch die 2. Terminabsage kam !!!


was wäre nun eine gute Vorgehensweise ? ich persönl. vertraue IHRER Anwältin nicht so richtig ,das sie sich ins Zeug lehnt.


PS: soviel ich weiß , hat ER mit ihrer Anwältin auch schon 2 oder 3 mal ,telefonischen Kontakt gehabt , ........... ist das Rechtens,das sich die Anwältin auf Gespräche mit IHM einläßt ?




Gruß

Rudi
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 16.01.09, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

hallo rudi,

warum sollte sich die Anwältin ins zeug legen? Sie hat doch beraten!? Mehr ist durch die Beratungshilfe doch zunächst gar nicht gedeckt.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
soviel ich weiß , hat ER mit ihrer Anwältin auch schon 2 oder 3 mal ,telefonischen Kontakt gehabt , ........... ist das Rechtens,das sich die Anwältin auf Gespräche mit IHM einläßt ?

Wie soll ein Anwalt Ansprüche vertreten, ohne Kontakt mit der Gegenseite zu haben? Lachen
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Rudi500
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.01.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 00:41    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Zitat:
soviel ich weiß , hat ER mit ihrer Anwältin auch schon 2 oder 3 mal ,telefonischen Kontakt gehabt , ........... ist das Rechtens,das sich die Anwältin auf Gespräche mit IHM einläßt ?

Wie soll ein Anwalt Ansprüche vertreten, ohne Kontakt mit der Gegenseite zu haben? Lachen




siehe meinem Fred : zumind. wurden soweit die Eigentumsverhältnisse per Anwalt der beiden geklärt !


reicht es nicht ,wenn die Anwälte das untereinander klären ?




Rudi
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 01:22    Titel: Antworten mit Zitat

Rudi500 hat folgendes geschrieben::
reicht es nicht ,wenn die Anwälte das untereinander klären ?


Warum Stille Post spielen, wenn direkter einfacher ist? Im übrigen ist es ja die freie Entscheidung einer Seite, mit dem Anwalt der Gegenseite Kontakt aufzunehmen. Nur umgekehrt wäre dem RA standesrechtlich untersagt.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Rudi500
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.01.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

naja, ist das nicht egal.. Kontakt ist Kontakt ! ... warum sich dann Anwälte des Vertrauens nehmen ? und was für eine Rolle spielt die Schweigepflicht ?

bin fast der Meinung IHRE Anwältin hätte dem "Feind" sagen müssen ," tut mir leid Sie sind nicht mein Mandant , wenden Sie sich an Ihren Anwalt,wenn sie was wissen wollen oder so "

aber egal,deswegen bin ich ja hier in dem Forum um etwas mehr auch über Recht im deutschen Staat zu erfahren Mit den Augen rollen



Gruß
Rudi
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
Sie hat doch beraten!? Mehr ist durch die Beratungshilfe doch zunächst gar nicht gedeckt


Beratungshilfe deckt, je nach Bewilligung gemäß Beratungshilfeschein, auch die außergerichtliche Vertretung ab.

Nur in Strafsachen gibt es "nur Beratung".
_________________
Gruß
Peter H.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
warum sich dann Anwälte des Vertrauens nehmen ?

Offenbar vertrauen Sie Ihrer Anwältin aber gerade nicht. Warum eigentlich nicht?
Zitat:
und was für eine Rolle spielt die Schweigepflicht ?

Womit soll Ihre Anwältin denn gegen die Schweigepflicht verstoßen haben? "Schweigepflicht" bedeutet nicht, daß ein Anwalt schweigen muß (ist ja kein Mönch, der ein Schweigegelübde abgelegt hat), sondern daß er niemandem Informationen, die ihm sein Mandant im Rahmen des Mandates anvertraut hat, weitergeben darf. Hierfür sehe ich allerdings keinen Beleg.
Zitat:
bin fast der Meinung IHRE Anwältin hätte dem "Feind" sagen müssen ," tut mir leid Sie sind nicht mein Mandant , wenden Sie sich an Ihren Anwalt,wenn sie was wissen wollen oder so "

Diese Pflicht gibt es in der Tat, es handelt sich aber lediglich um eine (Ausnahmen zulassende) berufsrechtliche Verpflichtung gegenüber dem gegnerischen Anwalt.

Ich sehe immer noch nicht, wo das Problem liegt.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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