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Wenn diese Klausel im Mietvetragformular aufgeführt ist, ein Datum eingetragen ist aber der Vermieter es nicht angekreuzt hat ist dies dann gültig oder nicht?
Diese Klausel geht nicht von unserer Seite aus sondern vom Vermieter.
Doch, es geht auch nur ein Kündigungsauschluß für Mieter. Sprich das der VM dennoch innerhalb der Frist z.B. wegen Eigenbedarf kündigen kann. RM hat glaub ich dazu mal ein Urteil des BGH gepostet.
Hier ist aber eher die Frage was die beiden Parteien vereinbaren wollten, auf den Text oder Wortlaut kommt es in dem Fall nicht an. Wenn sich aus den Worten der Wille erkennen lässt das Mietverhältnis sollte für eine bestimmte Zeit nicht kündbar sein, dann dürfte das fehlende Kreuz nichts ändern.
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