Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Wie ist eine örtliche Schulordnung eigentlich rechtlich einzuordnen. Ich meine solche Schulordnungen die sich die Schule selbst gibt. Im Schulgesetz meines Landes (BaWü) gibt es einen § der die Schule dazu berechtig zur Regelungen ihrer Angelgenheiten örtliche Schulordnungen zu lassen. Was ist wenn eine Regelung der Schulordnung in Grundrechte eingreift, zum Bsp. Kleidung die mit rechtsradikaler Gesinnung in Verbindung gebracht wird verboten wird. Ist das rechtlich zulässig? Stellt die örtliche Schulordnung dann lediglich eine Anwendung der entsprechenden Rechtsgrundlage des SchG dar und müsste man als Eingriffs Ermächtigung eben auf den § des SchG abstellen oder stellt die Schulordnung an sich schon eine rechtmäßige Beschränkung eines Grundrechts dar?
Es gibt eine Normenhierarchie. Ganz oben steht das Grundgesetz mit seinen Grundrechten. Im Schulrecht spielt dort außerdem die Landesverfassung eine wichtige Rolle. Dann kommen die förmlichen Gesetze, dann die "materiellen" Gesetze, die Rechtsverordnungen. Und schließlich steht da die Schulordnung. Noch darunter dürften Beschlüsse der schulischen Mitbestimmungsorgane stehen.
So, und eine Hierarchieebene darf nie gegen eine übergeordnete Hierarchieebene verstoßen, sonst ist das rechtswidrig. Also, wenn - Beispiel - im Schulgesetz steht, dass die Sekundarstufe II die Jahrgangsstufen 11-13 umfasst, kann nicht in der Schulordnung wirksam geregelt werden, dass die Schüler 14 Jahre zur Schule gehen müssen.
Wie ist das jetzt mit der Kleidung? Da bin ich unsicher. Bomberjacken und Springerstiefel zu tragen, fällt unter die allgemeine Handlungsfreiheit, und die ist grundrechtlich geschützt, Art. 2 I GG. Aber eben nicht vorbehaltlos, sondern nur im Rahmen der "verfassungsmäßigen Ordnung", und das umfasst die gesamte Rechtsordnung.
Im Ergebnis wird man hier wahrscheinlich in einen Abwägungsprozess eintreten müssen. Wie weit reicht das Grundrecht, wie weit reichen die Möglichkeiten der Beschränkung? Ich persönlich tendiere dazu, dass derartige Einschränkungen an öffentlichen Schulen unwirksam sein dürften. An privaten Schulen sieht das natürlich anders aus.
Das ist wieder eine Hausarbeit oder? _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.