Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Unterstützung vom Staat?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Unterstützung vom Staat?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
georg110
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 19:25    Titel: Unterstützung vom Staat? Antworten mit Zitat

Bin 27 J., ledig. Verdiene nach Studium 700 Euro Netto, finde bis jetzt keinen Vollzeitjob. Suche noch Nebenjob. Miete 400 Euro. Könnte ich staatliche Unterstützung beantragen? ,bis ich mal mehr verdiene? Kann ja davon schlecht leben. Danke Ihnen für Antwort.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 22:02    Titel: Re: Unterstützung vom Staat? Antworten mit Zitat

georg110 hat folgendes geschrieben::
Könnte ich staatliche Unterstützung beantragen?
Versuchen kann man es.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Peacekeeper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Möglichkeit wäre Wohngeld zu beantragen hier habe ich einen Rechner gefunden ob staatliche Leistungen zustehen .
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php?openmenue=26&opensub=651



Eine andere Möglichkeit aber nur für Langzeitarbeitsose ist der Kombilohn.

3. Die Ausnutzung der Gleitzone bis 799 € einen zusätlichen 400 € Job rate ich ab da man ansonsten außerhalb der Gleitzone beschätfigt ist und ein höherer Steuersatz zum tragen kommt.

p.s. den Rechner habe ich nach 3 minuten googeln im Netz gefunden ( Ohne Studium ) Lachen
_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Und "last and least" Sehr glücklich bliebe der Antrag auf ergänzender AlG2 bei der ARGE
_________________
ausgezeichnet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Koni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 559
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Peacekeeper hat folgendes geschrieben::

3. Die Ausnutzung der Gleitzone bis 799 € einen zusätlichen 400 € Job rate ich ab da man ansonsten außerhalb der Gleitzone beschätfigt ist und ein höherer Steuersatz zum tragen kommt.


Dem würde ich wiedersprechen. Eine geringfügige Beschäftigung zum Hauptjob bleibt versicherungsfrei.

vgl. § 8 SGB IV Abs. 2 1Bei der Anwendung des Absatzes 1 sind mehrere geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 oder Nummer 2 sowie geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 mit Ausnahme einer geringfügigen Beschäftigung nach Nummer 1 und nicht geringfügige Beschäftigungen zusammenzurechnen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.