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Verfasst am: 20.01.09, 22:09 Titel: Kann Vermieter Miete an ortsübliche Miete anpassen?
Ein Vermieter hat seiner Tochter eine Wohnung in seinem Haus für kleine Miete mit der Auflage überlassen dass im Haus etwas mitgeholfen wird, nun ist der Vermieter mit ihr zerstritten da es zu Reibereien kam und sie auch nichts mehr an Hilfe anbietet.
Kann der Vermieter nun die Miete an die ortsübliche Miete angleichen oder ist es nach einer Mietzeit von 11 Monaten nicht möglich?
Nein. Aber nach 12 Monaten mit Wirkung ab dem 16. Monat.
- Es gibt aber auch noch andere Regeln, die einzuhalten sind, z.B. die Kappungsgrenze von max. 20% in drei Jahren. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Das bedeutet dass der Vermieter für seine Freizügigkeit noch bestraft wird.
Aber dem Übel aus dem Weg zu gehen kann er ja laut gestzlichen Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten seiner Tochter die Wohnung kündigen, oder sehe ich das falsch?
Aber dem Übel aus dem Weg zu gehen kann er ja laut gestzlichen Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten seiner Tochter die Wohnung kündigen, oder sehe ich das falsch?
Das kann er, aber dazu bedarf es verdammt guter Gründe. Die im Eingangsbeitrag genannten werden sicherlich nicht ausreichend sein, es sei denn, die "Haushaltshilfe" wäre Bestandteil des Mietvertrags.
Sofern es sich bei dem Haus um ein Gebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen handelt, von denen der Vermieter eine Wohnung selbst bewohnt, so ist eine Kündigung ohne Begründung möglich. Lediglich die Kündigungsfrist verlängert sich um 3 Monate, hier also 6 Monate.
Na schön aber wenn der Vermieter das Haus verkaufen will wie sieht es dann aus, muss er die 6 Monatige Frist dann auch einhalten?
Aber wer kauft schon ein Haus wenn er erst 6 Monate nach dem Kauf einziehen kann?
Na schön aber wenn der Vermieter das Haus verkaufen will wie sieht es dann aus, muss er die 6 Monatige Frist dann auch einhalten?
Ja, auch dann. Was der Vermieter in Zukunft beabsichtigt ist völlig belanglos. Entscheidend ist, worauf sich die Kündigung bezieht.
Zitat:
Aber wer kauft schon ein Haus wenn er erst 6 Monate nach dem Kauf einziehen kann?
So ziemlich jeder, der ein Haus kauft, in dem Mieter wohnen. Und wenn der Käufer Pech hat, kann er je nach Mietdauer frühestens 12 Monate nach Kauf einziehen. Kauf bricht Miete nicht.
Genau, und wenn der Mieter dann noch gewichtige Härtegründe vorbringt kann es gut sein das der Einzug sich noch um einige Monate, wenn nicht sogar Jahre, verzögert.
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