Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kann Vermieter Miete an ortsübliche Miete anpassen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kann Vermieter Miete an ortsübliche Miete anpassen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Altstar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2008
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 22:09    Titel: Kann Vermieter Miete an ortsübliche Miete anpassen? Antworten mit Zitat

Ein Vermieter hat seiner Tochter eine Wohnung in seinem Haus für kleine Miete mit der Auflage überlassen dass im Haus etwas mitgeholfen wird, nun ist der Vermieter mit ihr zerstritten da es zu Reibereien kam und sie auch nichts mehr an Hilfe anbietet.
Kann der Vermieter nun die Miete an die ortsübliche Miete angleichen oder ist es nach einer Mietzeit von 11 Monaten nicht möglich?

Gruß Altstar.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. Aber nach 12 Monaten mit Wirkung ab dem 16. Monat.
- Es gibt aber auch noch andere Regeln, die einzuhalten sind, z.B. die Kappungsgrenze von max. 20% in drei Jahren.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Altstar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2008
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 02:41    Titel: Antworten mit Zitat

Das bedeutet dass der Vermieter für seine Freizügigkeit noch bestraft wird.
Aber dem Übel aus dem Weg zu gehen kann er ja laut gestzlichen Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten seiner Tochter die Wohnung kündigen, oder sehe ich das falsch?

Gruß Altstar.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 03:38    Titel: Antworten mit Zitat

Altstar hat folgendes geschrieben::
Aber dem Übel aus dem Weg zu gehen kann er ja laut gestzlichen Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten seiner Tochter die Wohnung kündigen, oder sehe ich das falsch?

Das kann er, aber dazu bedarf es verdammt guter Gründe. Die im Eingangsbeitrag genannten werden sicherlich nicht ausreichend sein, es sei denn, die "Haushaltshilfe" wäre Bestandteil des Mietvertrags.

Sofern es sich bei dem Haus um ein Gebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen handelt, von denen der Vermieter eine Wohnung selbst bewohnt, so ist eine Kündigung ohne Begründung möglich. Lediglich die Kündigungsfrist verlängert sich um 3 Monate, hier also 6 Monate.

 
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Altstar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2008
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 03:24    Titel: Antworten mit Zitat

Na schön aber wenn der Vermieter das Haus verkaufen will wie sieht es dann aus, muss er die 6 Monatige Frist dann auch einhalten?
Aber wer kauft schon ein Haus wenn er erst 6 Monate nach dem Kauf einziehen kann?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

Altstar hat folgendes geschrieben::
Na schön aber wenn der Vermieter das Haus verkaufen will wie sieht es dann aus, muss er die 6 Monatige Frist dann auch einhalten?

Ja, auch dann. Was der Vermieter in Zukunft beabsichtigt ist völlig belanglos. Entscheidend ist, worauf sich die Kündigung bezieht.

Zitat:
Aber wer kauft schon ein Haus wenn er erst 6 Monate nach dem Kauf einziehen kann?

So ziemlich jeder, der ein Haus kauft, in dem Mieter wohnen. Und wenn der Käufer Pech hat, kann er je nach Mietdauer frühestens 12 Monate nach Kauf einziehen. Kauf bricht Miete nicht.

 
_________________
Shit happens
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Genau, und wenn der Mieter dann noch gewichtige Härtegründe vorbringt kann es gut sein das der Einzug sich noch um einige Monate, wenn nicht sogar Jahre, verzögert.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.