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Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.01.09, 07:40 Titel:
Sofern das Kind Schüler an einer allgemeinbildenden Schule ist und noch bei einem Elternteil wohnt ist es priviligiert, d.h. der Selbstbehalt liegt dann bei 900 €
Die Berechnungsmethode kannst Du den Leitlinien des für Dich zuständigen OLG entnehmen, diese sind oben in diesem Unterforum verlinkt.
Bei den Berliner Leitlinien ist es Punkt 13.1.1 (dürfte bei allen ähnlich sein)
Die neue Ehefrau dürfte maximal im Mangelfall eine Rolle spielen (Stichworrt häusliche Ersparnis), sonst aber nicht. _________________ ausgezeichnet
Ich habe da noch weitere Fragen. Mein Monatseinkommen beträgt 1170 Euro netto. Im Moment zahle ich 367,50 Euro an Unterhalt. Berechnung 1170x13/12-900 (Selbstbehalt).
Wenn mein Sohn nun 18 wird, dann verstehe ich die DüTa so, dass dann beide Elternteile barunterhaltsflichtig sind und dann nach Einkommenshöhe der Unterhaltssatz für jeden separat ermittelt wird. Mein Ex-Mann verdient ca. 3000 Euro monatlich. Sohn wohnt bei ihm, macht nächstes Jahr Abi.
Bei den Anmerkungen steht auch, dass ich Fahrtkosten geltend machen könnte (wieso hat mir das vorher keiner erzählt ). Ich fahre pro Tag 90 km (Hin- und Rückfahrt) und würde so auf eine Summe von über 400 Euro kommen.
Rechne ich die jetzt zu meinem Selbstbehalt von 900 Euro dazu oder wird das prozentual irgendwie gemacht?
Und ist es tatsächlich so, dass mein Unterhaltssatz ab 18 Jahren dann so drastisch sinkt, weil der Vater so viel mehr verdient als ich?
du gibst ein wenig Rätsel auf; lebt der Sohn zur Zeit beim Vater ?
Bei der Ermittlung des KU, hast du da das halbe Kindergeld abgezogen ? Scheint mir nicht so, dein Zahlbetrag scheint mir recht hoch im Verhältnis zu deinem Einkommen. Geh mal nach Abzug der Fahrtkosten, bzw. 5% pauschal bom netto, in die Düsseldorfer Tabelle und zieh vom dortigen Betrag noch das halbe Kindergeld ab.
Also habe ich die vergangenen Monate ja schon mal eindeutig zuviel bezahlt. Geschieht mir recht, wenn ich mich nicht richtig schlau mache
Aber wie sieht´s denn nun aus, wenn Sohnemann 18 wird?
Und kann ich den Kindesunterhalt dann direkt auf sein eigenes Konto überweisen? Problem ist, dass dem Kind mein Unterhalt irgendwie gar nicht zukommt, Kleidung kaufe meist ich für ihn und Taschengeld bekommt er vom Vater auch nicht.
Kann er drauf bestehen ab dem 18. Lebensjahr das Kindergeld ausgezahlt zu bekommen, obwohl er noch beim Vater im Haus lebt?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 25.01.09, 22:16 Titel:
Wenn der Sohn volljährig ist, kann er bestimmen, ob der Unterhalt nunmehr an ihn selbst oder weiter an seinen Vater als seinen Empfangsbevollmächtigten ausgezahlt werden soll.
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