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Verfasst am: 22.01.09, 23:48 Titel: Schenkungsbetrag abzugsfähig vom Pflichtanteil???
Ich habe folgende offene Fragen auf die ich keine eindeutigen Antworten finde:
Eine Oma ist )2008)verstorben und hat in einem notariellen Testament den Enkel als Alleinerben bestimmt, und die noch lebenden 2 Kinder somit enterbt sind. Das Testament selbst ist ein Berliner Testament (Opa + Oma leben nicht mehr). Beide Kinder sind demnach Pflichtteilsberechtigt
2003 hat die Oma selbst noch ein Grundstück geerbt und das 2004 an die beiden Kinder verschenkt. Kann der Enkel den Schenkungsbetrag nun von dem Pflichtteilsbetrag abziehen auch wenn er nicht weiss, ob konkret vereinbart wurde das die Schenkung auf den Pflichtteil anzurechnen ist? Haben die Kinder die Pflicht dem Einkel Einsicht in die Schenkungsdokumente zu gewähren?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 23.01.09, 12:21 Titel:
Hat der Erblasser zu Lebzeiten einem Pflichtteilsberechtigten eine Schenkung gemacht, so muss sich der Pflichtteilsberechtigte den Wert der Schenkung auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen, wenn der Erblasser bei der Schenkung bestimmt, das heißt deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass die Schenkung auf den Pflichtteil des Beschenkten angerechnet werden soll. Diese Bestimmung kann der Erblasser wirksam nur bei der Schenkung, nicht nachträglich treffen.
Eine Rechtsvorschrift, die den Pflichtteilsberechtigten verpflichten würde, dem Erben "Einsicht in die Schenkungsdokumente zu gewähren", ist mir nicht bekannt. Der Pflichtteilsberechtigte könnte nach dem Grundsatz von Treu und Glauben verpflichtet sein, wenn er den Pflichtteil verlangt, dem Erben zu versichern, dass der Erblasser bei der Schenkung an ihn deren Anrechnung auf den Pflichtteil nicht bestimmt hat.
Nach § 51 BeurkG kann der Enkel (Erbe) eine Abschrift der Schenkungsurkunde verlangen. Dann kann er auch schauen, ob eine Anrechnung vereinbart wurde. _________________ "Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen"
Tacitus
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