Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schenkungsbetrag abzugsfähig vom Pflichtanteil???
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schenkungsbetrag abzugsfähig vom Pflichtanteil???

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Erbrecht / Schenkungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Pingman
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 23:48    Titel: Schenkungsbetrag abzugsfähig vom Pflichtanteil??? Antworten mit Zitat

Ich habe folgende offene Fragen auf die ich keine eindeutigen Antworten finde:

Eine Oma ist )2008)verstorben und hat in einem notariellen Testament den Enkel als Alleinerben bestimmt, und die noch lebenden 2 Kinder somit enterbt sind. Das Testament selbst ist ein Berliner Testament (Opa + Oma leben nicht mehr). Beide Kinder sind demnach Pflichtteilsberechtigt

2003 hat die Oma selbst noch ein Grundstück geerbt und das 2004 an die beiden Kinder verschenkt. Kann der Enkel den Schenkungsbetrag nun von dem Pflichtteilsbetrag abziehen auch wenn er nicht weiss, ob konkret vereinbart wurde das die Schenkung auf den Pflichtteil anzurechnen ist? Haben die Kinder die Pflicht dem Einkel Einsicht in die Schenkungsdokumente zu gewähren?

Danke im Voraus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hat der Erblasser zu Lebzeiten einem Pflichtteilsberechtigten eine Schenkung gemacht, so muss sich der Pflichtteilsberechtigte den Wert der Schenkung auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen, wenn der Erblasser bei der Schenkung bestimmt, das heißt deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass die Schenkung auf den Pflichtteil des Beschenkten angerechnet werden soll. Diese Bestimmung kann der Erblasser wirksam nur bei der Schenkung, nicht nachträglich treffen.

Eine Rechtsvorschrift, die den Pflichtteilsberechtigten verpflichten würde, dem Erben "Einsicht in die Schenkungsdokumente zu gewähren", ist mir nicht bekannt. Der Pflichtteilsberechtigte könnte nach dem Grundsatz von Treu und Glauben verpflichtet sein, wenn er den Pflichtteil verlangt, dem Erben zu versichern, dass der Erblasser bei der Schenkung an ihn deren Anrechnung auf den Pflichtteil nicht bestimmt hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Notaranwärter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2008
Beiträge: 195
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Nach § 51 BeurkG kann der Enkel (Erbe) eine Abschrift der Schenkungsurkunde verlangen. Dann kann er auch schauen, ob eine Anrechnung vereinbart wurde.
_________________
"Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen"
Tacitus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Erbrecht / Schenkungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.