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Unterlassungsanspruch gegen Behörde

 
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 12:47    Titel: Unterlassungsanspruch gegen Behörde Antworten mit Zitat

Folgender Fall:

Eine Quasi-Behörde schreibt (einen) Bürger immer wieder an und fordert ihn darin auf, eine Handlung vorzunehmen, zu der er nicht verpflichtet ist.
Die Schreiben erwecken zunehmend den Eindruck, dass eine Zuwiderhandlung gegen diese vermeintlichen Handlungspflichten Folgen haben wird.

Bestünde im Falle eines mehrmaligen postalischen Empfanges solcher Schreiben ausnahmsweise ein Unterlassungsanspruch, wenn feststeht, dass die genannte Pflicht nicht besteht?
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yamato
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Die Behörde mit den drei Buchstaben, die auch Fernsehwerbung betreibt ?

Würde mich auch interessieren Ausrufezeichen
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 23.01.09, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

@yamato,

diemit den drei Buchstaben? Bie dieser Quasi-Behörde muss man gar keine Handlung vornehmen, um löhnen zu müssen.

Wenn tatsächlich keine Verpflichtung besteht, einfach ignorieren.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit dem Ignorieren ist natürlich eine Lösung, der frankierte Rückumschlag schreit aber gerade zu nach einer "Antwort".

Die Frage ist halt, ob der Charakter der Schreiben ausnahmsweise auch bei Privatpersonen einen Unterlassungsanspruch begründet und ob man diesen evtl. auch ö.-r. konstruieren kann.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 23.01.09, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Um was für eine Forderung handelt es sich denn überhaupt?
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Mount'N'Update
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::


Wenn tatsächlich keine Verpflichtung besteht, einfach ignorieren.


Ich glaube, das Schlechteste, was man bei Behördenbriefen tun kann, ist diese zu ignorieren. Gelegentlich muss den Behörden auch mal mitgeteilt werden, was geht und was nicht. Es sollte nicht so sein, aber es ist so. Weinen
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Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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