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Verfasst am: 23.01.09, 12:47 Titel: Unterlassungsanspruch gegen Behörde
Folgender Fall:
Eine Quasi-Behörde schreibt (einen) Bürger immer wieder an und fordert ihn darin auf, eine Handlung vorzunehmen, zu der er nicht verpflichtet ist.
Die Schreiben erwecken zunehmend den Eindruck, dass eine Zuwiderhandlung gegen diese vermeintlichen Handlungspflichten Folgen haben wird.
Bestünde im Falle eines mehrmaligen postalischen Empfanges solcher Schreiben ausnahmsweise ein Unterlassungsanspruch, wenn feststeht, dass die genannte Pflicht nicht besteht? _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Das mit dem Ignorieren ist natürlich eine Lösung, der frankierte Rückumschlag schreit aber gerade zu nach einer "Antwort".
Die Frage ist halt, ob der Charakter der Schreiben ausnahmsweise auch bei Privatpersonen einen Unterlassungsanspruch begründet und ob man diesen evtl. auch ö.-r. konstruieren kann. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.01.09, 18:32 Titel:
Volker13 hat folgendes geschrieben::
Wenn tatsächlich keine Verpflichtung besteht, einfach ignorieren.
Ich glaube, das Schlechteste, was man bei Behördenbriefen tun kann, ist diese zu ignorieren. Gelegentlich muss den Behörden auch mal mitgeteilt werden, was geht und was nicht. Es sollte nicht so sein, aber es ist so. _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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