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Verfasst am: 25.01.09, 18:57 Titel: Wie gegen Betreuerentscheidungen vorgehen?
Hi,
eine getroffene Entscheidung des Betreuers ist nicht im Sinne des Betreuen und leider ist dieser weder durch persönliche Gespräche zwischen den Betroffenen noch vom Personal im Pflegeheim, noch von der Pflegedienstleitung bzw. den Therapeuten von der "Unsinnigkeit" seiner Entscheidung zu überzeugen.
Alle genannten Personen sind der Meinung, dass er hier nicht im Sinne seines Schützlings handelt und eine Änderung zum Wohle des Betreuten und ggf. sogar zu einer Besserung seines Gesundheitszustandes usw. einen großen Pluspunkt bringen würde.
Wie kann man jetzt weitere Schritte einleiten? Was wären die nächsten Schritte, die man unternehmen kann/muss, damit der Betreute zu seinem Recht kommt, dass er leider nicht persönlich durchsetzen kann, da er dazu nicht in der Lage ist. Sprich eine direkte Anhörung des Betreuten ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 26.01.09, 15:56 Titel:
Entscheidungen, die ein Betreuer in Angelegenheiten trifft, die zu seinem Aufgabenkreis gehören, sind verbindlich. Er kann sie zwar mit anderen Personen diskutieren, ist dazu aber nicht verpflichtet. Er braucht seine Entscheidungen nicht gegenüber anderen Personen zu rechtfertigen.
Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Er hat die Wünsche des Betreuten zu berücksichtigen und mit ihm zu besprechen, aber nur sofern die Wünsche des Betreuten nicht seinem Wohl zuwiderlaufen.
Wenn jemand aus gewichtigen Gründen der Auffassung ist, dass der Betreuer die Angelegenheiten des Betreuten nicht zu dessen Wohl erledigt, könnte er bei dem Vormundschaftsgericht, das den Betreuer bestellt hat, anregen, die Tätigkeit des Betreuers zu überprüfen.
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