Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Einspruchsfrist gegen VU (§ 339 ZPO) unschuldig verpasst
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Einspruchsfrist gegen VU (§ 339 ZPO) unschuldig verpasst
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Truthahn029
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 18:21    Titel: Einspruchsfrist gegen VU (§ 339 ZPO) unschuldig verpasst Antworten mit Zitat

Hallo!

Angenommen gegen A ergeht ein Versäumnisurteil. Am letzten Tag der Frist zur Einspruchseinlegung nach § 338 ZPO begiebt er sich auf den Weg zum Gericht. Unterwegs wird er von einem Auto angefahren und wacht erst 1 Woche später wieder aus dem Koma auf.

Kann er dennoch Einspruch gegen das VU einlegen?

Vorab vielen Dank! Winken
_________________
Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein! Christmassmilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

A kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, § 233 ZPO.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Truthahn029
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Supi, danke für die schnelle Antwort. Ich hätte noch eine Frage. Die Frist nach § 339 beginnt mit der Zustellung des Versäumnisurteils.
Beginnt sie tatsächlich an diesem Tag oder einen Tag danach?

Edit: Ich glaube ich habs gefunden... Am nächsten Tag gem. § 187 BGB, richtig?
_________________
Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein! Christmassmilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frist beginnt mit der Zustellung des VU, nicht einen Tag danach. Wirklich. Winken

Beispiel: Zustellung heute. Fristablauf am 10.02.2009, 24.00 Uhr. Oder: Wenn A heute ins Koma fällt und daher die heute ablaufende Frist versäumt, muß daß Veräumnisurteil am 13.01.2009 zugestellt worden sein. Auf den Arm nehmen
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Truthahn029
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Aber warum denn das? Es gibt also Fristen, die am Tag des Ereignisses beginnen und welche die einen Tag danach beginnen? Das ist doch sche***. Weinen
_________________
Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein! Christmassmilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Truthahn029 hat folgendes geschrieben::
Aber warum denn das?

Dat is so. Steht im Gesetz. Mr. Green

Noch 'ne dritte Möglichkeit: besagter § 233 ZPO (siehe § 234 Abs. 2 ZPO). Lachen
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Truthahn029
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Aber wie weiß ich denn jetzt, ob eine Frist am Tag des Ereignisses beginnt, oder am nächsten Tag?
_________________
Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein! Christmassmilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Sag ich doch, steht im Gesetz. Zumindest bei den prozessualen Fristen fällt mir keine ein, die am nächsten Tag zu laufen beginnen würde.

Nenn' mal ein Beispiel für eine Frist, die erst am nächsten Tag zu laufen beginnt und tatsächlich auch erst X Tage / Wochen nach Fristbeginn abläuft (und nicht einen Tag vorher).
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Und ich dachte immer, Fristbeginn sei der Tag der auf den Tag folgt, in welchen das Ereignis fällt (00:00 Uhr), § 187 BGB, aber das diene nur der allgemeinen Verwirrung und Fristende sei trotzdem ein bestimmter, auf den Tag des Ereignisses folgender Tag?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Truthahn029
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
Und ich dachte immer, Fristbeginn sei der Tag der auf den Tag folgt, in welchen das Ereignis fällt (00:00 Uhr)


So habe ich mir das auch immer vorgestellt. Ist aber leider nicht so.


Zitat:

Nenn' mal ein Beispiel für eine Frist, die erst am nächsten Tag zu laufen beginnt und tatsächlich auch erst X Tage / Wochen nach Fristbeginn abläuft (und nicht einen Tag vorher).


Z.B. bei der Frist zur Klageerwiderung. § 277 III ZPO. Von dieser Frist weiß ich, dass sie erst am Tag nach dem Ereignis (also der Zustellung) zu laufen beginnt.
Wo das aber (verständlich) geschrieben steht weiß ich leider nicht.
_________________
Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein! Christmassmilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
Und ich dachte immer, Fristbeginn sei der Tag der auf den Tag folgt, in welchen das Ereignis fällt (00:00 Uhr), § 187 BGB, aber das diene nur der allgemeinen Verwirrung und Fristende sei trotzdem ein bestimmter, auf den Tag des Ereignisses folgender Tag?


Oh Mann, wie kriege ich jetzt einen einigermaßen glaubwürdigen (Halb)Rückzieher hin? Geschockt

Du hast natürlich recht. Die BGB-Regelung ist "Ein Tag vor, einen Tag zurück".

Ich bin in bei meinen Antworten stur von Truthahns Beispiel ausgegangen - ergebnisorientiert sozusagen. Da beginnt die Frist mit Zustellung, so wie in der ZPO bestimmt, und endet halt zwei Wochen später. Soll heißen: Wenn A wissen will, wann die Einspruchsfrist abläuft, rechnet er von heute (dem Tag der Zustellung) an, zwei Wochen.

Nach BGB rechnet A wie folgt (Zustellung heute, 27.01.): Fristbeginn am 28.01., 0:00 Uhr. Zwei Wochen später = 11.02. Aber wegen § 188 Abs. 2 BGB Fristende am 10.02., 24:00 Uhr (weil der 27.01. der Tag ist, welcher durch seine Zahl dem Tag entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt).

Alles klar?
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hähä!

Mach es weiter so wie bisher - alles andere ist Fehleranfällig. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Truthahn029
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Also kann man jetzt sagen, dass der Fristbeginn einen Tag nach dem Ereignis liegt?
_________________
Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein! Christmassmilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hafish
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ja.
187 BGB hat folgendes geschrieben::


(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.

(2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.


Aaaaber: Bei Fristende wird der Tag dann wieder abgezogen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Truthahn029
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hafish hat folgendes geschrieben::

Aaaaber: Bei Fristende wird der Tag dann wieder abgezogen.


Das macht nichts und ist auch nicht so wichtig. Mit höherer Mathematik werde ich mich heute nicht mehr befassen. Winken
_________________
Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein! Christmassmilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.