Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Einstweilige Anordnung zurückziehen???
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Einstweilige Anordnung zurückziehen???

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Tinchen85
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 21:21    Titel: Einstweilige Anordnung zurückziehen??? Antworten mit Zitat

Guten Abend,

A hat gegen B beim Familiengericht einen Antrag auf Einstweiligen Rechtschutz gestellt (wegen häusliche Gewalt) und noch am gleichen Tag einen vorläufigen Beschluss erhalten das B die gemeinsame Wohnung verlassen muss und zu A keinen Kontakt aufnehmen darf.Der Termin zur mündlichen Verhandlung ist für Ende Februar anberaumt.
A hat sich jetzt über Dritte mit B ausgesprochen und vertragen.B sucht sich nun eine eigene Wohnung.A möchte die Beziehung mit B in getrennten Wohnungen fortsetzen und beide wollen gemeinsam eine Partnertherapie in Anspruch nehmen.
Hat A die Möglichkeit die Einstweilige Anordnung gegen B zurück zu ziehen und wer trägt den Streitwert für das einstweilige Anordnungsverfahren?
Wer weiss wie die Rechtsgrundlage aussieht???

Vielen Dank schonmal für die Antworten!

Gruß Christin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da die eAO ursprünglich begründet war, sind die Kosten i.d.R. vom Unterlegenen zu zahlen (der Streitwert ist nur die Grundlage der Berechnung, nicht die eigentlich zu zahlenden Kosten!).

Auch muss die eAO nicht zurückgezogen werden, sie wird quasi obsolet.

Wenn es aber der Deeskalation dienlich wäre - die beiden haben ja offenbar wieder eine Ebene gefunden, vernünftig miteinander umzugehen - dann könnte man natürlich untereinander vereinbaren, dass das gerichtliche Verfahren z.B. für erledigt erklärt wird und die Kosten untereinander hälftig geteilt werden.
_________________
Gruß
Peter H.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.