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KAutionsrückzahlung nur an einen Mieter

 
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galatisa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.11.2007
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 19:25    Titel: KAutionsrückzahlung nur an einen Mieter Antworten mit Zitat

Mieter A+B mieten gemeinsam eine WOhnung, der VErtrag läuft auf beide.
Bei Einzug zahlt A die Kaution an den VM, die Quittung dafür hatt auch nur A's Namen. A's Konto wurde auch immer benutzt um die Miete zu zahlen.
NAch Auszug weigert sich der VM die KAution zurückzuzahlen, die Mieter mahnen ab, der Anwalt des eh. Vermieters weisst ab da die Abmahnung nicht rechtens sei da A+B gemeinsam abgemahnt haben und nciht nur A auf dessen Namen die Quittung über die Kaution lief.
Hatt B keine Ansprüche und der Anwalt recht und A muss alleine seine FOrderungen geltend machen?
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Anwälte erzählen viel, wenn der Tag lang ist. Cool
Hätte nur einer unterschrieben, dann hätte er eben deshalb abgewunken.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 23:39    Titel: Re: KAutionsrückzahlung nur an einen Mieter Antworten mit Zitat

galatisa hat folgendes geschrieben::
NAch Auszug weigert sich der VM die KAution zurückzuzahlen
Wann (also in welchem Zeitraum nach dem Auszug) und warum?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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galatisa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.11.2007
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Der strittige Teil der Kaution wird einbehalten wegen einer Mietminderung die A+B vorgenommen wurden. Die Abmahnung haben A+B über den Rechtsweg beim AMtsgericht gemacht, der Anwalt des VM beahuptet aber nun das nur A abmahnen könne und nicht B da B ja nicht auf der Quittung als Zahler der KAution aufgelistet wird...

Der nicth strittige Teil der KAution wurde vom VM schon ausgezahlt.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kaution wird von der Gemeinschaft der Mieter erbracht. Dabei spielt es keine Rolle, welche Person hier für die Gemeinschaft handelt. Am ende der Mietzeit kann die Kaution auch nur von der Gemeinschaft, also von Allen gemeinsam, oder von einem im Auftrag der Anderen gefordert werden.
Die Mieter haben es hier schon völlig richtig gemacht und der Anwalt redet bewussten Unfug. Er wird dafür bezahlt, sich etwas einfallen zu lassen, wie er seinen Auftraggeber aus dem Sumpf holt, in den er ihn gestoßen hat.
_________________
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