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Verfasst am: 28.01.09, 19:25 Titel: KAutionsrückzahlung nur an einen Mieter
Mieter A+B mieten gemeinsam eine WOhnung, der VErtrag läuft auf beide.
Bei Einzug zahlt A die Kaution an den VM, die Quittung dafür hatt auch nur A's Namen. A's Konto wurde auch immer benutzt um die Miete zu zahlen.
NAch Auszug weigert sich der VM die KAution zurückzuzahlen, die Mieter mahnen ab, der Anwalt des eh. Vermieters weisst ab da die Abmahnung nicht rechtens sei da A+B gemeinsam abgemahnt haben und nciht nur A auf dessen Namen die Quittung über die Kaution lief.
Hatt B keine Ansprüche und der Anwalt recht und A muss alleine seine FOrderungen geltend machen?
Anwälte erzählen viel, wenn der Tag lang ist.
Hätte nur einer unterschrieben, dann hätte er eben deshalb abgewunken. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 28.01.09, 23:39 Titel: Re: KAutionsrückzahlung nur an einen Mieter
galatisa hat folgendes geschrieben::
NAch Auszug weigert sich der VM die KAution zurückzuzahlen
Wann (also in welchem Zeitraum nach dem Auszug) und warum? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Der strittige Teil der Kaution wird einbehalten wegen einer Mietminderung die A+B vorgenommen wurden. Die Abmahnung haben A+B über den Rechtsweg beim AMtsgericht gemacht, der Anwalt des VM beahuptet aber nun das nur A abmahnen könne und nicht B da B ja nicht auf der Quittung als Zahler der KAution aufgelistet wird...
Der nicth strittige Teil der KAution wurde vom VM schon ausgezahlt.
Die Kaution wird von der Gemeinschaft der Mieter erbracht. Dabei spielt es keine Rolle, welche Person hier für die Gemeinschaft handelt. Am ende der Mietzeit kann die Kaution auch nur von der Gemeinschaft, also von Allen gemeinsam, oder von einem im Auftrag der Anderen gefordert werden.
Die Mieter haben es hier schon völlig richtig gemacht und der Anwalt redet bewussten Unfug. Er wird dafür bezahlt, sich etwas einfallen zu lassen, wie er seinen Auftraggeber aus dem Sumpf holt, in den er ihn gestoßen hat. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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