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Widerruf Mietvertrag

 
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illonk
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 23:02    Titel: Widerruf Mietvertrag Antworten mit Zitat

Hallo,
Wenn ich einen neuen Mietvertrag (Mietwohnunng) unterzeichne, kann ich den in einer bestimmten Frist widerrufen, oder gilt sofort die 3 monatige Kündigungsfrist.

Danke
illonk
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 23:08    Titel: Re: Widerruf Mietvertrag Antworten mit Zitat

illonk hat folgendes geschrieben::
Wenn ich einen neuen Mietvertrag (Mietwohnunng) unterzeichne, kann ich den in einer bestimmten Frist widerrufen,

Nein.

illonk hat folgendes geschrieben::
oder gilt sofort die 3 monatige Kündigungsfrist.

Ja.
_________________
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Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn nichts weiteres vereinbart wurde, gilt "Verträge sind einzuhalten" und damit die 3monatige Kündigungsfrist.
_________________
Geist ist Geil!
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illonk
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten,
folgendes noch dazu,
ich kündige meine jetzige Wohnung zum 3. Feb. also zum
30.April (3 Monate) und schliesse jetzt den neuen Mietvertrag
mit Wirkung zum 1.Mai ab. Auch da kein Widerrufsrecht, sagen wir mal in den nächsten 2 Wochen.

Danke
illonk
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Auch da kein Widerrufsrecht. Mit den Augen rollen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Widerspruch gibt es nur wenn es vereinbart wurde, was in 99,9% der Fälle bei Mietverträgen nicht vorkommt. Nur bei E-Commerce Geschichten und Haustürgeschäften gibt es ein Widerrufsrecht.
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