Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
lissy FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.05.2005 Beiträge: 1500
|
Verfasst am: 01.02.09, 14:56 Titel: Vertrag per FAX |
|
|
Wusste nicht in welches Unterforum - falls nötig, bitte verschieben:
Vertragspartner A und B vereinbaren telefonisch, einen Vertrag zu machen.
Vertragspartner A setzt den Vertrag auf, unterschreibt ihn und faxt ihn an Vertragspartner B. Der wiederum unterschreibt ihn und faxt ihn zurück an Vertragspartner A.
Keiner der beiden Vertragspartner besitzt also einen Vertrag mit der Originalunterschrift der beiden Vertragspartner.
Ist solch ein Vertrag rechtlich zulässig? |
|
Nach oben |
|
 |
Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
|
Verfasst am: 01.02.09, 15:29 Titel: |
|
|
Selbst wenn sie die Vereinbarung mit dem Fax nicht getroffen hätten, sondern ihn nur übers Telefon geschlossen hätten, wäre das rechtlich zulässig. Überlegen sie einfach mal, wie oft sie schon mit einer Originalunterschrift Brötchen beim Bäcker gekauft haben (Kartenzahlung mal ausgenommen).. _________________ Geist ist Geil! |
|
Nach oben |
|
 |
spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
|
Verfasst am: 01.02.09, 15:54 Titel: |
|
|
Mitnichten Verwaltungsrecht, deshalb weg damit
Ansonsten ist Adromirs Beitrag eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
|
Nach oben |
|
 |
hws FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.07.2007 Beiträge: 2038 Wohnort: Unna
|
Verfasst am: 01.02.09, 16:11 Titel: Re: Vertrag per FAX |
|
|
lissy hat folgendes geschrieben:: | Keiner der beiden Vertragspartner besitzt also einen Vertrag mit der Originalunterschrift der beiden Vertragspartner.
Ist solch ein Vertrag rechtlich zulässig? | Verträge kann man auch mündlich per Handschlag oder sogar ganz ohne irgendwelche Äußerungen eingehen (konkludentes Handeln)
Nur in seltenen Fällen ist Schriftform (z.B. Arbeitsplatzkündigung) oder notarieller Vertrag (Haus / Grundstückskauf) vorgesehen.
Ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung.
Eine "bring mir nen Brot mit, wenn du einkaufst" ist ebenso ein Vertrag wie ohne jede Äußerung 60Cent hinzulegen und die ausliegende B...Zeitung einzustecken.
Meist ergibt sich das Problem, dass man Verträge nicht beweisen kann. aber in diesem Fall, wenn die 2 Faxe vorliegen ... eher nicht.
hws |
|
Nach oben |
|
 |
lissy FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.05.2005 Beiträge: 1500
|
Verfasst am: 01.02.09, 19:44 Titel: |
|
|
Adromir hat folgendes geschrieben:: | Überlegen sie einfach mal, wie oft sie schon mit einer Originalunterschrift Brötchen beim Bäcker gekauft haben (Kartenzahlung mal ausgenommen).. |
Nach der Zahlung erhalte ich einen Kassenbon als Beleg, dass ich die Brötchen bezahlt habe, die mir die Verkäuferin über die Ladentheke reichte.
Es geht in obigem Fall um einen Grundstückspachtvertrag. |
|
Nach oben |
|
 |
Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
|
Verfasst am: 01.02.09, 20:02 Titel: |
|
|
Der Kassenbon ist aber kein Vertragsdokument, sondern nur eine Quittung über eine Zahlung.
Was macht man eigentlich, wenn beim Zigarettenautomaten der Vertragsdrucker 'nen Papierstau hat?  _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Zuletzt bearbeitet von Karsten am 01.02.09, 23:34, insgesamt 1-mal bearbeitet |
|
Nach oben |
|
 |
Bingo02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.05.2008 Beiträge: 1073
|
Verfasst am: 01.02.09, 20:17 Titel: |
|
|
Wo liegt das Problem, wenn beide Seiten es so wollten und vollzogen haben? |
|
Nach oben |
|
 |
I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
|
Verfasst am: 01.02.09, 23:53 Titel: Re: Vertrag per FAX |
|
|
Landpachtvertrag kann m.W. auch in Textform geschlossen werden.
hws hat folgendes geschrieben:: | Ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung.
Eine "bring mir nen Brot mit, wenn du einkaufst" ist ebenso ein Vertrag wie ohne jede Äußerung 60Cent hinzulegen und die ausliegende B...Zeitung einzustecken. | Das gefällt mir nicht:
Erstens ist ein Vertrag m.W. nicht eine übereinstimmende Willenserklärung, sondern zwei.
Zweitens passt das Beispiel mit dem Brot eher unter http://bundesrecht.juris.de/bgb/__662.html
Aber beim Auftrag habe ich eine Frage:
Ist ein angenommener Auftrag nicht auch eine Art Vertrag? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
|
Nach oben |
|
 |
spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
|
Verfasst am: 02.02.09, 07:21 Titel: |
|
|
Zitat: | Landpachtvertrag kann m.W. auch in Textform geschlossen werden.
|
Oder eben auch mündlich.
Zitat: | Erstens ist ein Vertrag m.W. nicht eine übereinstimmende Willenserklärung |
Sprachliche Feinheit, im Ergebnis ist beides richtig, die Erklärung eines übereinstimmenden Willens setzt ja mdst. 2 Willensäußerungen voraus.
Zitat: | Ist ein angenommener Auftrag nicht auch eine Art Vertrag? |
Ja ist er und deshalb passt auch das Beispiel mit dem Brot. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
|
Nach oben |
|
 |
|