Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vertrag per FAX
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vertrag per FAX

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
lissy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 14:56    Titel: Vertrag per FAX Antworten mit Zitat

Wusste nicht in welches Unterforum - falls nötig, bitte verschieben:

Vertragspartner A und B vereinbaren telefonisch, einen Vertrag zu machen.
Vertragspartner A setzt den Vertrag auf, unterschreibt ihn und faxt ihn an Vertragspartner B. Der wiederum unterschreibt ihn und faxt ihn zurück an Vertragspartner A.
Keiner der beiden Vertragspartner besitzt also einen Vertrag mit der Originalunterschrift der beiden Vertragspartner.
Ist solch ein Vertrag rechtlich zulässig?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Selbst wenn sie die Vereinbarung mit dem Fax nicht getroffen hätten, sondern ihn nur übers Telefon geschlossen hätten, wäre das rechtlich zulässig. Überlegen sie einfach mal, wie oft sie schon mit einer Originalunterschrift Brötchen beim Bäcker gekauft haben (Kartenzahlung mal ausgenommen)..
_________________
Geist ist Geil!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Mitnichten Verwaltungsrecht, deshalb weg damit Winken

Ansonsten ist Adromirs Beitrag eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 16:11    Titel: Re: Vertrag per FAX Antworten mit Zitat

lissy hat folgendes geschrieben::
Keiner der beiden Vertragspartner besitzt also einen Vertrag mit der Originalunterschrift der beiden Vertragspartner.
Ist solch ein Vertrag rechtlich zulässig?
Verträge kann man auch mündlich per Handschlag oder sogar ganz ohne irgendwelche Äußerungen eingehen (konkludentes Handeln)

Nur in seltenen Fällen ist Schriftform (z.B. Arbeitsplatzkündigung) oder notarieller Vertrag (Haus / Grundstückskauf) vorgesehen.

Ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung.
Eine "bring mir nen Brot mit, wenn du einkaufst" ist ebenso ein Vertrag wie ohne jede Äußerung 60Cent hinzulegen und die ausliegende B...Zeitung einzustecken.

Meist ergibt sich das Problem, dass man Verträge nicht beweisen kann. aber in diesem Fall, wenn die 2 Faxe vorliegen ... eher nicht.

hws
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lissy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Überlegen sie einfach mal, wie oft sie schon mit einer Originalunterschrift Brötchen beim Bäcker gekauft haben (Kartenzahlung mal ausgenommen)..

Nach der Zahlung erhalte ich einen Kassenbon als Beleg, dass ich die Brötchen bezahlt habe, die mir die Verkäuferin über die Ladentheke reichte.

Es geht in obigem Fall um einen Grundstückspachtvertrag.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Der Kassenbon ist aber kein Vertragsdokument, sondern nur eine Quittung über eine Zahlung.
Was macht man eigentlich, wenn beim Zigarettenautomaten der Vertragsdrucker 'nen Papierstau hat? Geschockt Geschockt
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.


Zuletzt bearbeitet von Karsten am 01.02.09, 23:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wo liegt das Problem, wenn beide Seiten es so wollten und vollzogen haben?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 23:53    Titel: Re: Vertrag per FAX Antworten mit Zitat

Landpachtvertrag kann m.W. auch in Textform geschlossen werden.

hws hat folgendes geschrieben::
Ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung.
Eine "bring mir nen Brot mit, wenn du einkaufst" ist ebenso ein Vertrag wie ohne jede Äußerung 60Cent hinzulegen und die ausliegende B...Zeitung einzustecken.
Das gefällt mir nicht:
Erstens ist ein Vertrag m.W. nicht eine übereinstimmende Willenserklärung, sondern zwei.
Zweitens passt das Beispiel mit dem Brot eher unter http://bundesrecht.juris.de/bgb/__662.html
Aber beim Auftrag habe ich eine Frage:
Ist ein angenommener Auftrag nicht auch eine Art Vertrag?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 07:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Landpachtvertrag kann m.W. auch in Textform geschlossen werden.


Oder eben auch mündlich.

Zitat:
Erstens ist ein Vertrag m.W. nicht eine übereinstimmende Willenserklärung


Sprachliche Feinheit, im Ergebnis ist beides richtig, die Erklärung eines übereinstimmenden Willens setzt ja mdst. 2 Willensäußerungen voraus.

Zitat:
Ist ein angenommener Auftrag nicht auch eine Art Vertrag?


Ja ist er und deshalb passt auch das Beispiel mit dem Brot.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.