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wie lange darf man nach einer neuen Wohnung suchen?

 
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borus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 12:04    Titel: wie lange darf man nach einer neuen Wohnung suchen? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!
Die vermietete Wohnung wird verkauft. Die Mieter wohnen seit 6,5 Jahren darin. Wie lange dürfen sie in der Wohnung bleiben und nach einer neuen suchen? Das alles natürlich im Falle, dass der neue Vermieter nicht selber da wohnen will. Zweite Frage wäre, hat der Neue das Recht die Miete zu erhöhen?
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Kauf bricht Miete nicht. Die Mieter werden mitgekauft, es bedarf keiner Vertragsänderung oder sonst was. Der neue Eigentümer kann wegen Eigenbedarf kündigen. Dies kann er erst nach dem er im Grundbuch steht. Die Frist dürfte dann 6 Monate betragen. Dem Mieter steht es natürlich frei jeder Zeit mit 3 monatiger Frist zu kündigen.

Sowohl der alte wie auch der neue VM kann die Miete entsprechend dem Gesetz erhöhen. Er muss sich an die Formalien halten. Das ist aber vollkommen unabhängig vom Verkauf.
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borus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Danke! Jetzt ist es einigermassen klar.
(Na ja, 6 Monate ist es ein bisschen wenig, weil die Kinder in der Einrichtung sind und selber dann auch Arbeitsstelle in der Nähe hat... Man möchte nicht unbedingt das alles auf einmal kaputtmachen...)
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ralph12345
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

6 Monate sind die gesetztliche Frist, da werden ihnen die Argumente für eine längere Zeit ausgehen. Allenfalls könnten sie bei einer Klage vor Gericht auf einen Härtefall plädieren. Aber da sind die Chancen eher gering.
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Claudia S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 156
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate und nicht drei?
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habe keine
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 02.02.09, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo claudia,

weil sich dies anhand der Wohndauer aus § 573 c BGB ergibt.
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Claudia S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 156
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 07:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ach so. Ich hatte da irgendwas mit 8 Jahren Wohnzeit in Erinnerung. Danke.
_________________
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habe keine
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