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eltonderhund FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.06.2008 Beiträge: 22
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Verfasst am: 03.02.09, 12:42 Titel: Mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf des Kalenderviertelj. |
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Hallo. Ich hoffe es kann mir jemand helfen den durchblick zu bekommen!?Ich habe ein Ladenlokal seit 6Jahren angemietet. Da in meinem Mietvertrag steht das ich mit einer Frist von einem Monat nach Ablauf des Kalendervieteljahres kündigen kann,komme ich damit nicht so recht klar.Ich hatte vor, ende April aus dem Mietvertrag heraus zu kommen,wann muß oder hätte ich Kündigen müssen? Ist so eine Regel rechtens,wenn sie handchriftlich verfasst wurde im Mietvertrag?
Ich hoffe mal das hier jemand ist der mir da einen Rat geben kann.
Im voraus Bedanke ich mich bei euch.
M.f.g.
Peter |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 03.02.09, 12:57 Titel: |
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Wenn es sich nicht um Wohnraum handelt, ist eigentlich (fast) alles vertraglich machbar.
Hier kann gar nicht zum Ende des April gekündigt werden, sondern nur mit Ablauf des März, Juni, September, Dezember; eben nur zum Ende des Quartals. Die Kündigung muss dann aber spätestens einen Monat vorher beim Vermieter sein. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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eltonderhund FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.06.2008 Beiträge: 22
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Verfasst am: 03.02.09, 13:36 Titel: Re: |
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Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Du hast Recht was das mit dem Monat bedeutet ich war leider mit meinen Gedanken schon weiter.
Wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe,könnte ich Ende März Kündigen und wäre so ende April aus dem Mietvertrag raus? |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 03.02.09, 13:42 Titel: |
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| Der April gehört zum 2. Quartal. |
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Carli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 762
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Verfasst am: 03.02.09, 13:44 Titel: |
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Du kannst jetzt kündigen, zum Ende März  _________________ Es heißt Mietwohnung und Mietvertrag. Nicht MietSwohnung und MietSvertrag. Du zahlst ja auch keine MietSe, oder? |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 03.02.09, 13:46 Titel: |
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So is es  |
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eltonderhund FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.06.2008 Beiträge: 22
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Verfasst am: 03.02.09, 13:54 Titel: Re: |
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Wenn mich dieser Satz nicht stören würde,"mit einer Frist von 1 Monaten zum Ablauf des Kalendervierteljahres". Ich verstehe das so,das ich erst im nächsten Quartal kündigen darf,also erst Anfang April für Ende März!
Ich glaube es,so wie Ihr es sagt,also bitte nicht falsch verstehen.
Ich könnte also heute die Kündigung schreiben und wäre Ende März aus dem Mietvertrag raus,oder erst Ende April? |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 03.02.09, 14:23 Titel: |
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| Man kann auch jetzt schon für das Jahr 2010 oder später kündigen. Die Kündigungsfrist beschreibt nur die Frist die man mindestens einhalten muss. In dem Fall kann man jetzt schon kündigen für März 2010. |
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Ulrich FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1038 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 03.02.09, 14:32 Titel: |
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Lesen Sie doch nochmal Wort für Wort den Beitrag von Karsten von 12:57 Uhr durch. Präziser kann man's doch nicht erklären.
Wenn Sie also zum 31.03.09 raus wollen, muss der Vermieter Ihre Kündigung allerspätestens am 28.02.09 nachweislich in der Hand haben; Sie können aber auch jetzt schon kündigen. Zu Ende April können Sie nicht kündigen. Wenn Ihnen die Räumung zum 31.03.09 zu früh ist, können Sie erst wieder zum 30.06. kündigen - entweder gleich oder die Kündigung muss spätestens am 31.05. in Händen des Vermieters sein. |
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