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recht.de :: Thema anzeigen - Mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf des Kalenderviertelj.
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Mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf des Kalenderviertelj.

 
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eltonderhund
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.06.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 12:42    Titel: Mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf des Kalenderviertelj. Antworten mit Zitat

Hallo. Ich hoffe es kann mir jemand helfen den durchblick zu bekommen!?Ich habe ein Ladenlokal seit 6Jahren angemietet. Da in meinem Mietvertrag steht das ich mit einer Frist von einem Monat nach Ablauf des Kalendervieteljahres kündigen kann,komme ich damit nicht so recht klar.Ich hatte vor, ende April aus dem Mietvertrag heraus zu kommen,wann muß oder hätte ich Kündigen müssen? Ist so eine Regel rechtens,wenn sie handchriftlich verfasst wurde im Mietvertrag?
Ich hoffe mal das hier jemand ist der mir da einen Rat geben kann.
Im voraus Bedanke ich mich bei euch.

M.f.g.
Peter
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es sich nicht um Wohnraum handelt, ist eigentlich (fast) alles vertraglich machbar.
Hier kann gar nicht zum Ende des April gekündigt werden, sondern nur mit Ablauf des März, Juni, September, Dezember; eben nur zum Ende des Quartals. Die Kündigung muss dann aber spätestens einen Monat vorher beim Vermieter sein.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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eltonderhund
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.06.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 13:36    Titel: Re: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Du hast Recht was das mit dem Monat bedeutet ich war leider mit meinen Gedanken schon weiter.
Wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe,könnte ich Ende März Kündigen und wäre so ende April aus dem Mietvertrag raus?
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Der April gehört zum 2. Quartal.
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Carli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 762

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Du kannst jetzt kündigen, zum Ende März Smilie
_________________
Es heißt Mietwohnung und Mietvertrag. Nicht MietSwohnung und MietSvertrag. Du zahlst ja auch keine MietSe, oder?
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

So is es Sehr glücklich
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eltonderhund
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.06.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 13:54    Titel: Re: Antworten mit Zitat

Wenn mich dieser Satz nicht stören würde,"mit einer Frist von 1 Monaten zum Ablauf des Kalendervierteljahres". Ich verstehe das so,das ich erst im nächsten Quartal kündigen darf,also erst Anfang April für Ende März!
Ich glaube es,so wie Ihr es sagt,also bitte nicht falsch verstehen.
Ich könnte also heute die Kündigung schreiben und wäre Ende März aus dem Mietvertrag raus,oder erst Ende April?
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann auch jetzt schon für das Jahr 2010 oder später kündigen. Die Kündigungsfrist beschreibt nur die Frist die man mindestens einhalten muss. In dem Fall kann man jetzt schon kündigen für März 2010.
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Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Lesen Sie doch nochmal Wort für Wort den Beitrag von Karsten von 12:57 Uhr durch. Präziser kann man's doch nicht erklären.

Wenn Sie also zum 31.03.09 raus wollen, muss der Vermieter Ihre Kündigung allerspätestens am 28.02.09 nachweislich in der Hand haben; Sie können aber auch jetzt schon kündigen. Zu Ende April können Sie nicht kündigen. Wenn Ihnen die Räumung zum 31.03.09 zu früh ist, können Sie erst wieder zum 30.06. kündigen - entweder gleich oder die Kündigung muss spätestens am 31.05. in Händen des Vermieters sein.
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