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Verfasst am: 03.02.09, 14:28 Titel: Gegenüber Dritten
Es geht um ehrabschneidende Behauptungen gegenü+ber Dritten. Ist in einem solchen Fall die Staatsanwaltschaft bei einer Anzeige "Dritte"? Das behauptet ein Anwalt in einer Klage auf Widerruf.
Danke.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 03.02.09, 18:32 Titel:
Kommt drauf an.
In der Rechtsverfolgung kann Privilegierung liegen - wer z.B. bei der StA seinen Nachbarn anzeigt, weil er den Verdacht hat, dieser sei Drogendealer, begeht i.d.R. keine Beleidigung/Verleumdung (§§185 ff. BGB), sondern allenfalls - wenn bewußt wahrheitswidrig - falsche Verdächtigung (§164 StGB).
Auch gesteht man z.B. in Familienrechtsstreitigkeiten den Parteien "härtere Bandagen" zu ("Rabenvater", "erziehungsunfähige Mutter" etc.).
Im Einzelfall kann das anders sein. Wer etwa eine Anzeige der Form "Mein Kinderf... von Nachbar hat Öl illegal entsorgt..." erstattet, kann sich schon der üblen Nachrede schuldig machen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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