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siggi 72
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.01.2008
Beiträge: 25
Wohnort: 42579Heiligenhaus

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 14:28    Titel: Gegenüber Dritten Antworten mit Zitat

Es geht um ehrabschneidende Behauptungen gegenü+ber Dritten. Ist in einem solchen Fall die Staatsanwaltschaft bei einer Anzeige "Dritte"? Das behauptet ein Anwalt in einer Klage auf Widerruf.
Danke.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt drauf an.

In der Rechtsverfolgung kann Privilegierung liegen - wer z.B. bei der StA seinen Nachbarn anzeigt, weil er den Verdacht hat, dieser sei Drogendealer, begeht i.d.R. keine Beleidigung/Verleumdung (§§185 ff. BGB), sondern allenfalls - wenn bewußt wahrheitswidrig - falsche Verdächtigung (§164 StGB).

Auch gesteht man z.B. in Familienrechtsstreitigkeiten den Parteien "härtere Bandagen" zu ("Rabenvater", "erziehungsunfähige Mutter" etc.).

Im Einzelfall kann das anders sein. Wer etwa eine Anzeige der Form "Mein Kinderf... von Nachbar hat Öl illegal entsorgt..." erstattet, kann sich schon der üblen Nachrede schuldig machen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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