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Verfasst am: 07.10.04, 12:15 Titel: Kostenquote im Widerspruchsverfahren
Ich habe eine Frage an die Experten von Euch: nach § 80 Abs. 1 S. 1 und 3 VwVfg werden die Kosten des Widerspruchsverfahrens nach dem Grad des Unterliegens/Obsiegens verteilt. In meinem vorliegenden Fall würde sich daraus eine Quote von 0,33% für die Behörde und 96,7% für den Widerspruchsführer ergeben. Es wurde Verpflichtungwiderspruch auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung eingelegt und diesem für einen Teil der Gebühren stattgegeben. Was macht man in einem solchen Fall? Trotzdem die Quotelung anwenden oder ihn als vollständiges Unterliegen behandeln? Ist die Regelung des § 155 Abs. 1 S. 3 VwGO anwendbar? Ich denke nicht!
Verfasst am: 07.10.04, 17:00 Titel: Re: Kostenquote im Widerspruchsverfahren
Hallo Ulrike,
ich hätte spontan auf vollständiges Unterliegen getippt. Und ein Blick in den Kopp/Ramsauer verrät, dass "bei nur teilweisem Erfolg... die Aufwendungen wie nach § 155 I VwGO zu teilen sind."
Verfasst am: 08.10.04, 07:57 Titel: Re: Kostenquote im Widerspruchsverfahren
In diversen Urteilen liest man allerdings, dass die 154ff. VwGO nicht ergänzend herangezogen werden können bei Kostenentscheidungen im Widerspruchsverfahren.
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