Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kostenquote im Widerspruchsverfahren
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kostenquote im Widerspruchsverfahren

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Ulrike
Gast





BeitragVerfasst am: 07.10.04, 12:15    Titel: Kostenquote im Widerspruchsverfahren Antworten mit Zitat

Ich habe eine Frage an die Experten von Euch: nach § 80 Abs. 1 S. 1 und 3 VwVfg werden die Kosten des Widerspruchsverfahrens nach dem Grad des Unterliegens/Obsiegens verteilt. In meinem vorliegenden Fall würde sich daraus eine Quote von 0,33% für die Behörde und 96,7% für den Widerspruchsführer ergeben. Es wurde Verpflichtungwiderspruch auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung eingelegt und diesem für einen Teil der Gebühren stattgegeben. Was macht man in einem solchen Fall? Trotzdem die Quotelung anwenden oder ihn als vollständiges Unterliegen behandeln? Ist die Regelung des § 155 Abs. 1 S. 3 VwGO anwendbar? Ich denke nicht!

Danke.
Nach oben
Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 07.10.04, 17:00    Titel: Re: Kostenquote im Widerspruchsverfahren Antworten mit Zitat

Hallo Ulrike,

ich hätte spontan auf vollständiges Unterliegen getippt. Und ein Blick in den Kopp/Ramsauer verrät, dass "bei nur teilweisem Erfolg... die Aufwendungen wie nach § 155 I VwGO zu teilen sind."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Gast






BeitragVerfasst am: 08.10.04, 07:57    Titel: Re: Kostenquote im Widerspruchsverfahren Antworten mit Zitat

In diversen Urteilen liest man allerdings, dass die 154ff. VwGO nicht ergänzend herangezogen werden können bei Kostenentscheidungen im Widerspruchsverfahren.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.