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Gewährleistungsanspruch - Möglichkeiten des amtsg. Betreuer

 
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ochpowi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.01.2009
Beiträge: 6
Wohnort: Westerstede

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 00:34    Titel: Gewährleistungsanspruch - Möglichkeiten des amtsg. Betreuer Antworten mit Zitat

Hallo liebes Forum,

mich interessieren brennend Antworten auf eine problematische Frage, betreffend Abschluss eines Kaufvertrags durch einen Betreuten, mit Zustimmung des amtsgerichtlichen Betreuer. Darum möchte ich diese Frage an das Forum richten.
Der amtgerichtliche Betreuer hat den Aufgabenkreis der Vermögens-und Gesundheitssorge.
Ein Kaufvertrag über ein motorisiertes Zweirad (Mokick) wird vor acht Monaten durch den Verkäufer / Betreuten / Betreuer abgeschlossen.
Bereits nach sechs Monaten treten wiederholt technische Mängel am Fahrzeug auf.
Diverse Versuche die Mängel zu beheben scheiterten. Eine zweijährige Werksgarantie besteht. Der Verkäufer / Vertragswerkstatt werden recht unfreundlich und spielen auf mangelhaft Sorgfalt mit dem Fahrzeug an. Doch der massive Ölverbrauch ist nicht auf unsachgemäße „Pflege/Sorgfalt“ zurückzuführen, sondern eher auf eine defekte Ölpumpe.
Da der Betreute „minderintelligent“ ist, versucht man Ihn „übers Ohr zu hauen“
Was kann von Seiten des gesetzlichen Betreuers getan werden, dass das Fahrzeug auf Dauer fahrbereit hergestellt wird.
Kann man vom Kaufvertrag „zurücktreten“ mit Erstattung des Kaufbetrags (Gewährleistung /Garantie)?
Welche Möglichkeiten für den amtsgerichtlichen Betreuer bestehen, rechtlichen Beistand von Seiten des Vormundschaftsgerichts zu bekommen. Danke für die zahlreichen Antworten im Voraus.

Mit freundlichem Gruß



ochpowi
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KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
mich interessieren brennend Antworten auf eine problematische Frage, betreffend Abschluss eines Kaufvertrags durch einen Betreuten, mit Zustimmung des amtsgerichtlichen Betreuer.
Also ist der Betreute Vertragspartner.

Zitat:
Was kann von Seiten des gesetzlichen Betreuers getan werden, dass das Fahrzeug auf Dauer fahrbereit hergestellt wird.
Rechte aus der Gewährleistung oder Garantie geltend machen. Zum Unterschied: hier klicken

Zitat:
Kann man vom Kaufvertrag „zurücktreten“ mit Erstattung des Kaufbetrags (Gewährleistung /Garantie)?
Noch nicht sofort. Es kommt darauf an, ob ein Sachmangel vorliegt (auch wer was zu beweisen hat), Nacherfüllung gefordert wurde (auch wann) und ob diesem Nacherfüllungsverlangen entsprochen wurde.

Zitat:
Welche Möglichkeiten für den amtsgerichtlichen Betreuer bestehen, rechtlichen Beistand von Seiten des Vormundschaftsgerichts zu bekommen.
Da bin ich überfragt...

Grüße
KurzDa
_________________
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da ein Teil der Frage offen blieb und dieser Teil eher ins Betreuungsrecht passt, habe ich den Artikel verschoben.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 10:23    Titel: Re: Gewährleistungsanspruch - Möglichkeiten des amtsg. Betre Antworten mit Zitat

ochpowi hat folgendes geschrieben::

Welche Möglichkeiten für den amtsgerichtlichen Betreuer bestehen, rechtlichen Beistand von Seiten des Vormundschaftsgerichts zu bekommen.

Rechtlichen Beistand vom Amtsgericht gibt es nicht.

Der Betreuer kann - und sollte - allerdings einen Rechtsanwalt beauftragen. Je nach Vermögenslage des Betreuten kann dann auch ein Beratungs-/Prozesskostenhilfeantrag gestellt werden.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Sorge für das Vermögen des Betreuten zum Aufgabenkreis des Betreuers gehört, hat der Betreuer die Interessen des Betreuten gegenüber dem Käufer, der Ansprüche gegen den Betreuten geltend macht, wahrzunehmen. Er hat zu prüfen und zu entscheiden, ob die Ansprüche. die der Käufer geltend macht, anzuerkennen oder abzulehnen sind.
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ochpowi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.01.2009
Beiträge: 6
Wohnort: Westerstede

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
Wenn die Sorge für das Vermögen des Betreuten zum Aufgabenkreis des Betreuers gehört, hat der Betreuer die Interessen des Betreuten gegenüber dem Käufer, der Ansprüche gegen den Betreuten geltend macht, wahrzunehmen. Er hat zu prüfen und zu entscheiden, ob die Ansprüche. die der Käufer geltend macht, anzuerkennen oder abzulehnen sind.

Hallo Herr Königs,

der Betreute ist der Käufer (Betreuer hat mit Unterschrift zugestimmt) und möchte wegen Probleme mit dem motorisierten Zweirad, eine zufriedenstellende Regelung. Da bereits mehrfach der Verkäufer / die Werkstatt aufgesucht wurde und bedauerlicherweise der Schaden noch nicht zufriedenstellend beseitigt wurde. Also im Prinzip der Betreute / Betreuer gegen den Verkäufer Ansprüche stellt.

MfG

ochpowi
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Es tut mir leid, aber ich habe wohl den mitgeteilten Sachverhalt nicht sorgfältig genug gelesen.

Mein Hinweis darauf, dass der Betreuer die Vermögensinteressen des Betreuten gegenüber dem anderen Vertragspartner wahrzunehmen hat, gilt auch für den Fall, dass der Betreute als Käufer Ansprüche gegen den Verkäufer hat.

In der Sache selbst möchte ich auf die Beiträge von KurzDa und von Vormundschaftsrichter hinweisen.
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ochpowi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.01.2009
Beiträge: 6
Wohnort: Westerstede

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

ich danke für die hilfreichen Antworten.
Dieses Forum kann (muss) man jeden guten Bekannten herzlichst weiterempfehlen.
Einen ganz großen Dank auch an den Adminstrator(en) & Moderatoren, die sicherlich viel Freizeit opfern & noch mehr Arbeiteinsatz leisten.Kopf-Streichel-Smilie

LG

ochpowi
Karsten
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