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Verfasst am: 03.02.09, 21:03 Titel: Haus samt Inhalt vererbt?
Ein Fall aus dem Bekanntenkreis, der Fragen aufwirft:
Ein Ehepaar stirbt kurz nach einander. Vererbt wird laut Testament ein Haus an
Tochter 1, in dem auch die Verstorbenen gelebt haben.
Die restlichen Erben sollen das angesparte Geld aufgeteilt bekommen.
Nun die Frage:
Wenn es heißt, das Tochter 1 das Haus bekommt, gehört dann auch das bewegliche Inventar, wie Fotoalben, Schmuck, Möbel und sonstige Andenken dazu?
Also, ist das Haus samt Inhalt gemeint?
Und noch eine kurze Frage: Das die Beerdigungen aus dem Nachlass bezahlt werden, steht ausser Frage. Ist die Grabpflege für die nächsten 20 Jahre dann auch aus der Erbmasse zu bezahlen? Wenn ja, wie berechnet sich das?
Vielen Danke und liebe Grüße! _________________ ...chaotisch wie Semmelbrösel
:...| ~...:
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 05.02.09, 18:50 Titel: Re: Haus samt Inhalt vererbt?
Jella hat folgendes geschrieben::
Nun die Frage:
Wenn es heißt, das Tochter 1 das Haus bekommt, gehört dann auch das bewegliche Inventar, wie Fotoalben, Schmuck, Möbel und sonstige Andenken dazu?
Also, ist das Haus samt Inhalt gemeint?
Diese Frage kann nicht generell, sondern nur im Einzelfall durch Auslegung des in dem Testament zum Ausdruck gebrachten Willen des Erblassers beantwortet werden.
Wenn sich aus dem Testament ergäbe, dass der Erblasser sein vollständiges Vermögen aufteilen wollte, aber das Inventar seines Hauses nicht besonders erwähnt hat, könnte daraus gefolgert werden, dass der Erblasser demjenigen, dem er das Haus zugedacht hat, auch das Inventar des Hauses zudenken wollte.
Jella hat folgendes geschrieben::
Und noch eine kurze Frage: Das die Beerdigungen aus dem Nachlass bezahlt werden, steht ausser Frage. Ist die Grabpflege für die nächsten 20 Jahre dann auch aus der Erbmasse zu bezahlen? Wenn ja, wie berechnet sich das?
Dem Nachlass fallen die angemessenen Kosten der Beerdigung des Erblassers zur Last. Ob zu den angemessenen Kosten auch die Kosten der Grabpflege gehören, gegebenenfalls in welcher Höhe, bestimmt sich nach der Lebensstellung des Erblassers. Grob gesagt: Je größer der Nachlass, umso höhere Aufwendungen erscheinen angemessen. Letztlich werden sich die Erben einigen müssen.
Das mit dem eignen ist immer so eine Sache... das Erben macht leider aus vielen Familien nur noch Streithähne. Da ist man fast froh, wenn es in der eigenen Familie ausser das gute Geschirr nichts zu erben gibt
Vielen Dank und liebe Grüße,
Jella _________________ ...chaotisch wie Semmelbrösel
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Das mit dem eignen ist immer so eine Sache... das Erben macht leider aus vielen Familien nur noch Streithähne.
Dem kann man vorbeugen und seinen Kinder noch ein letztes mal was gutes tun und ein Testament bei einem Notar machen, der das dann so erstellt, dass es gerecht und insbesondere eindeutig ist.
Das wäre ja dann zu einfach und die Anwälte wären bald arbeitslos
"Ironie an"
Ich denke, ich werde einmal ein so widersprüchliches Testament verfassen, dass meine "Erben" mehrere Jahre daran zu knabbern haben. Dann vergessen sie mich nicht so schnell
"Ironie aus" _________________ ...chaotisch wie Semmelbrösel
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