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Angenommen Person A und B haben 1993 geheiratet, sie trennen sich 2000. Da sie sich noch nicht scheiden lassen wollen, läßt Person A (weiblich) einen Notarvertrag aufsetzen zur Regelung des Trennunga- und des nachehelichen Unterhalts. Person B hat 2 Einkommen, der Vertrag sieht vor, dass das kleinere Einkommen Person A als dauerhafter Unterhalt zugesprochen wird. Person B akzeptiert den Vertrag, um aus der Bziehung heraus zu kommen. Nun will sich Person B 2009 scheiden lassen, um sich erneut zu verheiraten. Da sein 1. Einkommen zum Unterhalt einer 2. Person nicht reicht, möchte er aus diesem Vertrag heraus, zumal Person A bereits in einer eheähnlichen Beziehung lebt und das neue Unterhaltsrecht eine "lebenslängliche" Unterhaltsregelung nicht vorsieht. Wie ist die Rechtslage?
Entweder der Mann einigt sich erneut außergerichtlich mit der Frau, oder er sicht sich einen Fachanwalt für Familienrecht um mit einer Abänderungsklage den Unterhalt herabsetzen zu können.
Danke für die Antwort, aber gibt es noch andere Möglichkeiten der Regelung, da Person A die derzeitige Regelung natürlich beibehalten möchte!
Gbit es nach der Rechtslage noch andere Möglichkeiten?
Nein, mW nicht- der Notarvertrag ist bis zu einer ersetzenden Vereinbarung bindend, und auch nicht rückwirkend- daher sollte der Mann den Anwaltsbesuch, um den er ohne das Einverständnis der Gegenseite vermutlich sowieso nicht umhin kommt, nicht soweit hinausschieben.
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