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über Notarvertrag freiwillig geregelter Unterhalt

 
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enno47
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Anmeldungsdatum: 07.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 14:00    Titel: über Notarvertrag freiwillig geregelter Unterhalt Antworten mit Zitat

Angenommen Person A und B haben 1993 geheiratet, sie trennen sich 2000. Da sie sich noch nicht scheiden lassen wollen, läßt Person A (weiblich) einen Notarvertrag aufsetzen zur Regelung des Trennunga- und des nachehelichen Unterhalts. Person B hat 2 Einkommen, der Vertrag sieht vor, dass das kleinere Einkommen Person A als dauerhafter Unterhalt zugesprochen wird. Person B akzeptiert den Vertrag, um aus der Bziehung heraus zu kommen. Nun will sich Person B 2009 scheiden lassen, um sich erneut zu verheiraten. Da sein 1. Einkommen zum Unterhalt einer 2. Person nicht reicht, möchte er aus diesem Vertrag heraus, zumal Person A bereits in einer eheähnlichen Beziehung lebt und das neue Unterhaltsrecht eine "lebenslängliche" Unterhaltsregelung nicht vorsieht. Wie ist die Rechtslage?
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häschen
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BeitragVerfasst am: 07.02.09, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Entweder der Mann einigt sich erneut außergerichtlich mit der Frau, oder er sicht sich einen Fachanwalt für Familienrecht um mit einer Abänderungsklage den Unterhalt herabsetzen zu können.
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enno47
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 18:38    Titel: über Notarvertrag freiwillig geregelter Unterhalt Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort, aber gibt es noch andere Möglichkeiten der Regelung, da Person A die derzeitige Regelung natürlich beibehalten möchte!
Gbit es nach der Rechtslage noch andere Möglichkeiten?
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häschen
Gast





BeitragVerfasst am: 08.02.09, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, mW nicht- der Notarvertrag ist bis zu einer ersetzenden Vereinbarung bindend, und auch nicht rückwirkend- daher sollte der Mann den Anwaltsbesuch, um den er ohne das Einverständnis der Gegenseite vermutlich sowieso nicht umhin kommt, nicht soweit hinausschieben.
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enno47
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Anmeldungsdatum: 07.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 19:04    Titel: über Notarvertrag freiwillig geregelter Unterhalt Antworte Antworten mit Zitat

Das klingt eher unerfreulich, aber wenn dem so ist, ist es halt so!
Danke für die Mühe!
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