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Pflichtteilergänzungsanspruch

 
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Ruffuss
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.03.2008
Beiträge: 19
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 00:23    Titel: Pflichtteilergänzungsanspruch Antworten mit Zitat

Guten Tag!

laut Testament des Erblassers (letzter Elternteil) erhält Sohn X das gesamte
vom Erblasser hinterlassene Vermögen (20.000 Euro);
während Tochter Y vom Erblasser enterbt wird ("Tochter X ist mit Vorempfängen
abgefunden". So Erblassers Testament).
Sohn X hat allerdings Schenkungen vom Erblasser
zu Lebzeiten des Erblassers (innerhalb von 10 J.) erhalten.

Auf die 20.000 Euro fuer Sohn Y kann Tochter X den Pflichtteil von 5000 Euro verlangen.
Eine Anrechnung der Vorempfänge an Tochter Y muss entfallen, weil eine Bestimmung (wie in § 2515 BGB) des Erblassers nicht vorgenommen wurde.

Der Pflichtteilergänzungsanspruch von Tochter Y auf die Schenkungen
des Erblassers an Sohn X ist berechtigt; jedoch muss sich Tochter Y jetzt die
Vorempfänge von 3 ETWs) anrechnen lassen, weil beim Pflichteilergänzungsanspruch
eine Bestimmung auf Anrechnung laut Gesetzesgeber nicht erforderlich ist.

Korrekt ?

Danke und Schöne Grüsse:
_________________
Fluxus
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 00:52    Titel: Antworten mit Zitat

Korrekt, § 2327 BGB.
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Ruffuss
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.03.2008
Beiträge: 19
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 09:21    Titel: Pflichtteilergängzungsanspruch Antworten mit Zitat

DANKE!
jetzt ist es verstanden!
(übrigens: in meinem Text hätte es 2315, 2316, 2050 heissen muessen. nicht 2515).
Einen schönen Sonntag!
_________________
Fluxus
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Ruffuss
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.03.2008
Beiträge: 19
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 23:23    Titel: Pflichteilergänzungsanspruch Antworten mit Zitat

... und X und Y sind ein paar Mal vertauscht worden.
Ansonsten ist aber alles richtig: Sohn und Tochter sind immer korrekt eingesetzt....
_________________
Fluxus
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