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Schenkung oder Erbschaft machen keinen Unterschied, es seit denn, es wird jetzt ein Anteil im Wert unter der Freibetragsgrenze verschenkt und die Tante lebt noch länger als 10 Jahre, ansonsten wird die jetzige Schenkung zur späteren Erbschaft hinzugerechnet.
Der Grundbesitz wird im neuen Bewertungsrecht grundsätzlich mit dem Verkehrswert angesetzt.
Nichte oder Neffe steht ein Freibetrag von 20 000 Euro zu, Steuersatz 30% aufwärts.
Die OFD Hannover erklärt alles weitere hier ganz nett, inklusive Rechner.
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